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Seit dem 1.1.2005 werden die Einreise und der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt.
Danach benötigen ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen (ausgenommen sind die Bürger der Europäischen Union und Staatsangehörige der EWR-Staaten) für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen der folgenden Aufenthaltstitel: - Visum (wird von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt)
- Aufenthaltserlaubnis (zeitlich befristet)
- Niederlassungserlaubnis (unbefristet gültig)
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
Für alle Aufenthaltstitel gelten regelmäßig die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen. Diese sind: - vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Reisepass
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- kein Ausweisungsgrund (z.B. durch Straftaten)
- Einreise mit einem erforderlichen Visum
- richtige und vollständige Angaben im Visums- und/oder Aufenthaltserlaubnisantrag
- keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung (während des laufenden Asylverfahrens) bzw. eine Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) nach Beendigung des Asylverfahrens.
Unionsbürger erhalten auf Antrag - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Freizügigkeitsbescheinigung) und Familienangehörige aus Drittstaaten eine Aufenthaltskarte.
Formular:
- Anschrift und Ansprechpartner:
E-Mail Kontakt: Aufenthaltsrecht Ludwigshafen Anschrift und Ansprechpartner: Abteilung Aufenthaltsrecht
- Terminvergabe:
Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind per Mail oder telefonisch zu vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie uns am besten zu folgenden Zeiten: Montag und Dienstag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch: 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
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