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Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis

Allgemeine Informationen:

Die Aufenthaltserlaubnis wird immer zeitlich befristet und zweckgebunden erteilt. Mit deren Erteilung ist auch die Prüfung eines Anspruches auf den Besuch des Integrationskurses verbunden. Der festgelegte Zweck und die damit verbundenen Auflagen (zum Beispiel Einschränkung der Erwerbstätigkeit) gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Reisepass
  • Sicherungen des Lebensunterhaltes
  • kein Ausweisungsgrund (z.B. durch Straftaten)
  • Einreise mit einem erforderlichen Visum
  • richtige und vollständige Angaben im Visums- und/oder Aufenthaltserlaubnisantrag
  • keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Gültigkeitsdauer:

  • zeitlich befristet
  • eine Verlängerung erfolgt, solange die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, der Aufenthaltszweck fortbesteht und noch keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann
  • ein Ausschluss der Verlängerung kommt in Betracht, wenn der vorübergehende Charakter eines bestimmten Aufenthaltszwecks gesichert werden soll, dazu gehören kurzfristige Arbeitsaufenthalte, bei denen eine Aufenthaltsverfestigung nicht beabsichtigt ist (z.B. Aufenthalte zu Aus-, Fort und Weiterbildungen sowie zeitlich begrenzte oder saisonale Erwerbstätigkeiten)

Hinweis zur Teilnahmeverpflichtung an einem Integrationskurs:

Ist der Antragsteller seiner Teilnahmeverpflichtung an einem Integrationskurs zum Zeitpunkt der erforderlichen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen, so muss die Ausländerbehörde mit ihm ein Beratungsgespräch führen, in dem er auf die Auswirkungen seiner Pflichtverletzung hingewiesen wird. Eine beharrliche Verweigerung der Teilnahme kann eine Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen.

Formular:

Kontakt

  • Anschrift und Ansprechpartner:
    E-Mail Kontakt:
    Aufenthaltsrecht Ludwigshafen
    Anschrift und Ansprechpartner:
    Abteilung Aufenthaltsrecht

  • Terminvergabe:
    Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind per Mail oder telefonisch zu vereinbaren.
    Telefonisch erreichen Sie uns am besten zu folgenden Zeiten:
    Montag und Dienstag: 14 bis 16 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
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