Logo der STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
*
Illustration Rathaus
*
*
* * *
* Logo Rhein-Neckar-Dreieck *
* * *
*
*
*
*
*
*

Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren

Voraussetzungen:

  • Personen, deren Ausweis des Versorgungsamtes den Vermerk "RF",
  • Personen, die Leistungen nach der Grundsicherung erhalten,
  • Arbeitslosengeld II,
  • Hilfe zur Pflege,
  • BaföG.

Antrag:

  • persönlich oder durch Vertreter mit Vollmacht (bei Minderjährigen durch Erziehungsberechtigten)

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers und des evtl. Bevollmächtigten muss vorgelegt werden
  • der Vordruck wird in den Bürgerbüros ausgefüllt
  • es wird die Rundfunkgebühren-Teilnehmernummer benötigt: bitte den Bescheid der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) oder Kontoauszug über die Abbuchung der Rundfunkgebühr mitbringen
  • Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen

Erforderliche Unterlagen:

  • als Schwerbehinderte/r Ihren Behindertenausweis
  • Einkommensnachweise (BaföG-Bescheid, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über Grundsicherung)

Bewilligung 

  • erfolgt durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
  • das Bürgerbüro schickt den Antrag auf Befreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Gebühr:

Antragstellung und Bewilligung sind gebührenfrei. Fotokopien der Antragsunterlagen 0,15 Euro je Seite.

Hinweis:

Anmelde- und gebührenpflichtig sind auch neuartige Rundfunkgeräte. Hierzu zählen: PC, Laptop, PDA und Handys, die den Rundfunkempfang über neue Übertragungswege ermöglichen.

Kontakt

*
*
*
* bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at twitter.netbookmark at linksilo.combookmark at studivz.netbookmark at myspace.combookmark at google.combookmark at stumbleupon.com
*
Druckversion Zur Startseite Eine Seite zurück springen nach oben zum Seitenanfang Zum Inhaltsverzeichnis *
*
*