Voraussetzungen:- Personen, deren Ausweis des Versorgungsamtes den Vermerk "RF",
- Personen, die Leistungen nach der Grundsicherung erhalten,
- Arbeitslosengeld II,
- Hilfe zur Pflege,
- BaföG.
- als Schwerbehinderte/r Ihren Behindertenausweis
- Einkommensnachweise (BaföG-Bescheid, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über Grundsicherung)
Bewilligung - erfolgt durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
- das Bürgerbüro schickt den Antrag auf Befreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Gebühr:
Antragstellung und Bewilligung sind gebührenfrei. Fotokopien der Antragsunterlagen 0,15 Euro je Seite.
Hinweis:
Anmelde- und gebührenpflichtig sind auch neuartige Rundfunkgeräte. Hierzu zählen: PC, Laptop, PDA und Handys, die den Rundfunkempfang über neue Übertragungswege ermöglichen.
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