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Container (Schuttmulde) - Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum

Für das Aufstellen von Containern oder Schuttmulden im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Gebühr:

  • bis 72 Stunden ohne Sondernutzung 18 Euro
  • ab 72 Stunden mit Sondernutzung 17,44 Euro (Innenstadt) und 14,06 Euro (außerhalb der Innenstadt)

Besonderheiten:

Der Container sollte grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Ist für das Abstellen des Containers eine Haltverbotszone notwendig, so sind die Haltverbotsschilder mit Zeitzusatztafel mindestens 72 Stunden vor Gültigkeit aufzustellen. Dabei sind die Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge zu notieren.

Formular:

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Straßenverkehr
    Achtmorgenstraße 9
    67065 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Herbert Münch
    Tel. 0621/504-3749
    Fax 0621/504-3791
    E-Mail Kontakt: Herbert Muench

 

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