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Erschließungsbeiträge

Die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Grünanlagen und Lärmschutzanlagen) ist Aufgabe der Gemeinde. Die Erschließungsanlagen sind erforderlich, um die daran gelegenen Grundstücke baulich oder gewerblich zu nutzen, und vermitteln dem Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten einen Sondervorteil, der durch die Zahlung eines Erschließungsbeitrages auszugleichen ist. Die Gemeinden sind deshalb verpflichtet, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch Erschließungsbeiträge zu refinanzieren, weshalb der Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte 90 Prozent dieser Kosten zu tragen hat. Bei Beginn der Erschließungsmaßnahmen werden in der Regel Vorausleistungen erhoben, die später bei den endgültigen Beiträgen angerechnet werden.

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch

  • Satzung der Stadt Ludwigshafen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
  • Satzung der Stadt Ludwigshafen über die Ablösung des Erschließungsbeitrages
  • Satzungen im Ortsrecht der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Auskünfte

Auskünfte über Erschließungsbeiträge für Grundstücke im Stadtgebiet Ludwigshafen können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail einholen. Bescheinigungen über Erschließungsbeiträge (zum Beispiel für Kreditinstitut, Verkauf) können Sie schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) oder per E-Mail bei uns anfordern.

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Tiefbau
    Wattstraße 109a
    67065 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    Freitag: 9 bis 12 Uhr
    In begründeten Einzelfällen können auch außerhalb dieser Zeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.
  • Ansprechpartner :
    Claudia Fahlbusch
    Tel. 0621/504-3149
    Fax 0621/504-3290
    E-Mail Kontakt: Claudia Fahlbusch
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