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Ehefähigkeitszeugnis

Wichtige Änderungen ab 1. Januar 2009:

Am 01.01.2009 tritt ein neues Personenstandsrecht in Kraft, das eine Vielzahl von Veränderungen im Personenstandswesen mit sich bringt. Insbesondere das Aussehen und der Inhalt von Personenstandsurkunden sowie die Gebührensätze werden sich grundlegend ändern.
Da noch nicht alle Bestimmungen abschließend festgelegt wurden, können wir erst ab Januar 2009 die Inhalte dieser Seiten anpassen.

Allgemeine Informationen:

Zur Eheschließung in einigen ausländischen Staaten müssen deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses können die Betroffenen beim Standesamt des Wohnortes beantragen.

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Hierzu sind gegebenenfalls auch die Eheschließungsvoraussetzungen einer oder eines ausländischen Verlobten zu prüfen.

Der jeweilige Antragsteller muss daher Unterlagen von beiden Verlobten vorlegen.

Erforderliche Unterlagen:

Die benötigten Unterlagen entsprechen in etwa denen, die zur Anmeldung einer Eheschließung vorgelegt werden müssen. Rufen Sie uns bitte für nähere Informationen an oder sprechen Sie hier vor.

Fristen:

Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag der Ausstellung.

Gebühren:

  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis, beide Verlobte deutsche Staatsangehörige: 33 Euro
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis bei Beachtung ausländischen Rechts: 55 Euro

Kontakt

  • Anschrift:
    Standesamt Ludwigshafen am Rhein
    Rathausplatz 20
    67012 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: (nur nach telefonischer Terminvereinbarung) 14 bis 17.30 Uhr
    Freitag wegen Eheschließungen/Ver-
    partnerungen geschlossen
  • Ansprechpartner:
    Petra Koller
    Tel. 0621/504-2452
    Cornelia Zugck
    Tel. 0621/504-2443
    Fax 0621/504-3472
    E-Mail Kontakt:
    Standesamt und Einbürgerung
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