Alle Fahrerlaubnisse der hier aufgeführten Klassen werden im Gegensatz zu den Klassen A und B nur befristet erteilt. Die Klasse C1/C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, die Klassen C/CE/D1/D1E/D/DE jeweils für 5 Jahre.
Erforderliche Unterlagen:
Klasse C / C1 / CE / C1E - Ausweispapiere
- Führerschein
- Zwei Passbilder nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
- ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
Erforderliche Unterlagen:
Klasse D / DE / D1E - Ausweispapiere
- Füherschein
- Zwei Passbilder nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
- ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
- Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV) ab dem 50. Lebensjahr
- Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Straßenverkehr Achtmorgenstraße 6 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr - Ansprechpartner:
Tel. 0621/504-2425, -2426, -2427, -2428 Fax 0621/504-3322
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