Der Bereich Öffentliche Ordnung (Fundbüro) übernimmt die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung sowie korrekte Zuordnung und Herausgabe einer verlorenen Sache an den rechtmäßigen Eigentümer.
Ein Fund muss nur angezeigt werden, wenn er einen Wert von 10 Euro übersteigt.
Der Verlierer einer Sache kann sowohl telefonisch, schriftlich oder auch durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorenen Sache gefunden und abgegeben wurde. In bestimmten Fällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Danach kann die Fundsache verwertet werden oder bei Eigentumsvorbehalt an den Finder herausgegeben werden.
Der Verkauf von Fundsachen wird in unregelmäßigen Zeitabständen im Stadthaus Bismarckstraße durchgeführt. Termine werden über die Presse und Internet bekannt gegeben.
Verteiler Fundsachenverkauf
Sofern uns eine E-Mail mit dem Vermerk "Verteiler Fundsachenverkauf" an die Mailadresse von Cordula Forler zugesendet wurde, wird diese in den Verteiler "Verkaufstermine" aufgenommen. E-Mail Kontakt: Cordula Forler
Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit); Nachweis über Eigentum an der verlorenen Sache und deren Wert.
Rechtsgrundlage:
Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 965 ff
- Bei Herausgabe der Fundsache: 1% vom Wert der Sache, mindestens 2,56 Euro.
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Öffentliche Ordnung Abteilung Ordnung und Vollzugsdienst -Zimmer 208- Bismarckstr. 29 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 bis 12 Uhr zusätzlich Donnerstag 14 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen - Ansprechpartner:
Cordula Forler Tel. 0621/504-2404 Fax 0621/504-3932 E-Mail Kontakt: Cordula Forler
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