Bei Antragstellung müssen neben dem Antragsteller auch der/die gesetzliche(n) Vertreter und gegebenenfalls der/die Begleitperson(en) anwesend sein. Sollten bei Antragstellung noch nicht alle Begleitpersonen anwesend sein, kann der Antrag einzelner Begleitpersonen unabhängig vom Antragsteller nachgeholt werden. Bei Antragstellung muss zumindest eine Begleitperson persönlich anwesend sein, da ansonsten die Antragsvoraussetzungen für das Begleitete Fahren nicht erfüllt werden.
Die Antragstellung ist ab einem Alter von sechzehneinhalb Jahren möglich.
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen Antragsteller:- Ausweispapiere
- Zwei Passbilder nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtestbescheinigung
- Eventuell bereits vorhandener Führerschein
Unterlagen für die Begleitperson(en):- Ausweispapiere
- Führerschein
Vorgaben für die Begleitpersonen: - Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Führerscheinklasse B (früher Klasse 3)
- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis in den letzten fünf Jahren
- Maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister
- Antragsgebühr 43,40 Euro
- Prüfungsbescheinigung 8,70 Euro
- je Begleitperson 8,30 Euro
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Straßenverkehr Achtmorgenstraße 9 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr - Ansprechpartner:
Tel. 0621/504-2425, -2426, -2427, -2428
Fax: 0621/504-3322
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