Logo der STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
*
Illustration Rathaus
*
*
* * *
* Logo Rhein-Neckar-Dreieck *
* * *
*
*
*
*
*
*

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Bei Antragstellung müssen neben dem Antragsteller auch der/die gesetzliche(n)  Vertreter und gegebenenfalls der/die  Begleitperson(en) anwesend sein. Sollten bei Antragstellung noch nicht alle Begleitpersonen anwesend sein, kann der Antrag einzelner Begleitpersonen unabhängig vom Antragsteller nachgeholt werden. Bei Antragstellung muss zumindest eine Begleitperson persönlich anwesend sein, da ansonsten die Antragsvoraussetzungen für das Begleitete Fahren nicht erfüllt werden.

Die Antragstellung ist ab einem Alter von sechzehneinhalb Jahren möglich.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen Antragsteller:

  • Ausweispapiere
  • Zwei Passbilder nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Sehtestbescheinigung
  • Eventuell bereits vorhandener Führerschein

Unterlagen für die Begleitperson(en):

  • Ausweispapiere
  • Führerschein

Vorgaben für die Begleitpersonen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz der Führerscheinklasse B (früher Klasse 3)
  • Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis in den letzten fünf Jahren
  • Maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister

Gebühren:

  • Antragsgebühr 43,40 Euro
  • Prüfungsbescheinigung 8,70 Euro
  • je Begleitperson 8,30 Euro

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Straßenverkehr
    Achtmorgenstraße 9
    67065 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Tel. 0621/504-2425, -2426, -2427, -2428

    Fax: 0621/504-3322
*
*
*
* bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at twitter.netbookmark at linksilo.combookmark at studivz.netbookmark at myspace.combookmark at google.combookmark at stumbleupon.com
*
Druckversion Zur Startseite Eine Seite zurück springen nach oben zum Seitenanfang Zum Inhaltsverzeichnis *
*
*