Die Aufstellung von Fahrradständern und Pflanzkübeln ist genehmigungspflichtig. Nach Antragstellung durch den Bürger findet eine Ortsbesichtigung statt, bei der die Feststellung getroffen wird, ob eine Genehmigung erteilt werden kann oder eine Ablehnung erfolgt. Eine Genehmigung wird für die Dauer von drei Jahren erteilt. Sie kann nach Ablauf der Dauer auf weitere 3 Jahre verlängert werden.
Erteilung einer Genehmigung für den Gehwegbereich. Generell muß eine Restgehwegbreite 1,20m bis 2,00m verbleiben (abhängig vom Ort).
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Straßenverkehr Achtmorgenstraße 9 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr - Ansprechpartner:
Kai-Uwe Krußmann Tel. 0621/504-3748 Fax 0621/504-3791 E-Mail Kontakt: Kai-Uwe Krußmann
|