Allgemeines
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis). Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Ist der Betroffene geschäftsunfähig, so ist nur sein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde.
Bei Beantragung ist der Personalausweis oder der Pass mitzubringen! Das Führungszeugnis ist grundsätzlich persönlich zu beantragen und wird von der Behörde unmittelbar übersandt.
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