Für das Aufstellen von Gerüsten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.
- Teilweise Gewegsperrung: je angefangener Monat 18 Euro
- Ganze Gehwegsperrung: je angefangener Monat 30 Euro
- Ganze Gehwegsperrung: jeder weitere Monat 30 Euro
Die erteilte Stellgenehmigung für ein Gerüst beinhaltet eine teilweise beziehungsweise ganze Gehwegsperrung. Eine Gebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird von der Sparte Verkehrswege gesondert erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.
- Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Straßenverkehr Achtmorgenstraße 9 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr - Ansprechpartnerin:
Herbert Münch Tel. 0621/504-3749 Fax. 0621/504-3791 E-Mail Kontakt: Herbert Muench
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