Logo der STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
*
Illustration Rathaus
*
*
* * *
* Logo Rhein-Neckar-Dreieck *
* * *
*
*
*
*
*
*

Gerüste - Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum

Für das Aufstellen von Gerüsten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Gebühr:

  • Teilweise Gewegsperrung: je angefangener Monat 18 Euro
  • Ganze Gehwegsperrung: je angefangener Monat 30 Euro
  • Ganze Gehwegsperrung: jeder weitere Monat 30 Euro 

Besonderheiten:

Die erteilte Stellgenehmigung für ein Gerüst beinhaltet eine teilweise beziehungsweise ganze Gehwegsperrung. Eine Gebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird von der Sparte Verkehrswege gesondert erhoben. Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Formular:

Kontakt

  • Zuständigkeit:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Straßenverkehr
    Achtmorgenstraße 9
    67065 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Ansprechpartnerin:
    Herbert Münch
    Tel. 0621/504-3749
    Fax. 0621/504-3791
    E-Mail Kontakt: Herbert Muench

 

Logo Acrobat Reader

*
*
*
* bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at twitter.netbookmark at linksilo.combookmark at studivz.netbookmark at myspace.combookmark at google.combookmark at stumbleupon.com
*
Druckversion Zur Startseite Eine Seite zurück springen nach oben zum Seitenanfang Zum Inhaltsverzeichnis *
*
*