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Gaststätten

Wer eine Gaststätte (das sind insbesondere: Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Imbißwirtschaften ohne oder mit Sitzgelegenheiten, Trinkhallen, Tanzlokale, Diskotheken u.s.w.)

  • neu eröffnen
  • weiter führen (übernehmen)
  • vorübergehend (anlässlich eines Straßenfestes, Volksfestes und ähnliches) betreiben (die Erlaubnis hierfür wird "Gestattung" genannt)

will

oder eine bestehende Gaststätte

  • räumlich verändert (zum Beispiel der Gaststraum wird von 20 qm auf 40 qm vergrößert) oder erweitert (zum Beipspiel durch Hinzunahme eines Wirtschaftsgartens/Biergartens)
  • die Betriebsart ändert (zum Beispiel aus einer Speisegaststätte eine Diskothek machen will)
  • künftig durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter führen will

muss vorher die dafür erforderliche Erlaubnis beantragen.

Ein Antrag ist auch zu stellen, wenn für eine bestehende Gaststätte anlässlich einer Veranstaltung oder auf Dauer die Sperrzeit verkürzt oder aufgehoben werden soll. In Rheinland-Pfalz ist seit 1. Januar 2002 folgende Regelung gültig: Die Sperrzeit für Gaststätten beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. In der Nacht zum Samstag, zum Sonntag, zu einem Feiertag, zum Rosenmontag und zum Fastnachtsdienstag ist die Sperrzeit aufgehoben.

Unterlagen für die Neueröffnung, Weiterführung und Stellvertretererlaubnis:

  • Eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung von Ihrem zuständigen Finanzamt
  • Eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung von der Stadt-/Gemeindekasse Ihres Wohnortes
  • Ein Führungszeugnis (legen Sie bitte bei der Meldebehörde dieses Schreiben vor)
  • Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Den Miet-, Kauf-, Pachtvertrag der Gaststätte (Original sowie eine Kopie zum Verbleib)
  • Einen Nachweis über die Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättenrecht durch die Industrie- und
    Handelskammer gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz. Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um einen
    Termin. (Ludwigsplatz 2-4, 67059 Ludwigshafen, Tel. 0621/5904-0)
  • Eine Planskizze - Grundriss, Schnitt (1:100) und Lageplan über die Ausschankräume (Hauptlokal,
    Nebenzimmer usw.) und alle Nebenräume (Küche, Aborte, Keller usw.) in doppelter Ausfertigung
  • Setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Bauaufsicht wegen einer Ortsbesichtigung in Verbindung
  • Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. I Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (bzw.
    Gesundheitszeugnis) für die in der Küche der Gaststätte tätigen Personen, ausgestellt von dem für den
    jeweiligen Wohnort zuständigen Gesundheitsamt

Bitte beachten Sie, dass der Bereich Öffentliche Ordnung Ihren Antrag erst nach Vorlage dieser Unterlagen weiter bearbeiten kann.

Vor Erteilung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wird der Betrieb durch einen Lebensmittelkontrolleur abgenommen.

Die Erlaubnis kann nur dann erteilt werden, wenn insbesondere folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • alle Betriebsräume müssen sich in einem baulich und hygienisch ordnungsgemäßen Zustand befinden
  • alle elektrischen Anlagen und Geräte sowie sanitäre Installationen müssen einen technisch einwandfreien Zustand aufweisen
  • die Getränkeschankanlage muss emäß der Getränkeschankanlagen-Verordnung gewartet und die gesamte Anlage muss gründlich gereinigt sein, das Betriebsbuch der Getränke-Schankanlage hat mit allen erforderlichen Eintragungen vorzuliegen
  • sämtliche Lebensmittel sind gemäß den lebensmittelrechlichen Bestimmungen zu lagern

Ist dies nicht der Fall, kann keine Erlaubniserteilung erfolgen.

Bei Antragstellung durch eine GmbH, werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
  • sowie der Gemeindekasse des Firmensitzes

Für den Geschäftsführer:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Gemeindekasse des Wohnortes
  • IHK Nachweis
  • Gesundheitszeugnis

Diese Unterlagen sind für die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung unverzichtbar. Sie sind bei den zuständigen Behörden des Wohnsitzes de Antragstellerin oder des Antragstellers zu beantragen.

Gebühren:

 

Neueröffnung, Weiterführung

76,00 bis 3.834,00 Euro

Stellvertretererlaubnis

76,00 bis 1.917,00 Euro

Vorläufige Erlaubnis
(bei Übernahme)

23,00 bis 383,00 Euro

Gestattung

15,00 bis 766,00 Euro

Bei besonderer wirtschaftlicher Bedeutung
kann die vorgesehene Höchstgebühr in
diesen Fällen um bis zu 300 Prozent überschritten werden.

Änderung der Betriebsräume oder der Betriebsart

15,00 bis 1.533,00 Euro

Vorübergehende Verkürzung /Aufhebung der Sperrzeit

10,00 bis 102,00 Euro

Langfristige Verkürzung/Aufhebung der Sperrzeit

204,00 bis 2.045,00 Euro

In Fällen der Sperrzeitveränderung kann die vorgesehene Höchstgebühr bei besonderer wirtschaftlicher Bedeutung um bis zu 150 Prozent überschritten werden.

Über die Höhe der Gebühr für die beantragte Erlaubnis berät der Bereich Öffentliche Ordnung bei der Antragstellung.

Aufgrund der notwendigen Identitätsprüfung ist eine persönliche Vorsprache unverzichtbar. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Als ausländische Mitbürgerin oder ausländischer Mitbürger sind die entsprechenden Aufenthaltspapiere vorzulegen.

Ist die Erteilung der Erlaubnis nicht möglich oder nicht mehr erforderlich (eventuell, weil Sie Ihren Antrag vorher zurückziehen) müssen Sie mit einer ermäßigten Verwaltungsgebühr rechnen.

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
    Bereich Öffentliche Ordnung
    Postfach 21 12 25
    67012 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag und Dienstag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Außerdem besteht die Möglichkeit, telefonisch Termine auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten zu vereinbaren.
  • Ansprechpartner:
    Thomas Burkhardt
    Tel. 0621/504-3319
    Fax 0621/504-3932
    E-Mail Kontakt: Thomas Burkhardt
  • Peter Maschur
    Tel. 0621/504-3392
    Fax 0621/504-3932
    E-Mail Kontakt: Peter Maschur

 

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