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Gutachterausschuss - Geschäftsstelle

Bodenrichtwerte, Verkehrswertgutachten, Kaufpreissammlung

Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung und Betreuung von Aufgaben. Die Geschäftsstelle ist vom hiesigen Gutachterausschuss gemäß § 9 Nr. 1 der Gutachterausschussverordnung beim Bereich Stadtvermessung der Stadt Ludwigshafen am Rhein eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ludwigshafen am Rhein gehört unter anderem die:

  • Entgegennahme und Registrierung der Anträge
  • Sachverhaltsaufklärung, einschließlich Beschaffung der Unterlagen
  • Vorbereitung und Abwicklung der Ausschusssitzungen
  • Festsetzung und Veranlagung der Gebühren
  • Ausfertigung und Übersenden der Verkehrswertgutachten
  • Führung der Verwaltungsgeschäfte für den Gutachterausschuss
  • Offenlegung der Bodenrichtwerte
  • Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
  • Erteilung von Auskünften

Bodenrichtwerte

Rechtliche Grundlagen:

Der Gutachterausschuss der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat diese Werte in seiner Sitzung vom 9. Februar 2010 nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Landesverordnung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung), für den Stichtag 1. Januar 2010 beschlossen.

Im Allgemeinen werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre neu zum Stichtag 1. Januar ermittelt, um den Grundstücksmarkt transparent zu machen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen. Aus diesen Gebieten ergeben sich die Richtwertzonen.

Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Richtwertgrundstück hinsichtlich

  • Erschließungszustand
  • spezieller Lage
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • landwirtschaftliche Nutzungsart
  • Bodenbeschaffenheit
  • Grundstücksgestalt

bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können im Einzelfall nur über die Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes berücksichtigt werden.

Jeder kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die aktuellen, sowie über historische Bodenrichtwerte verlangen.
Nachstehende Möglichkeiten der Auskunft stehen zur Verfügung:

  • Generalisierte Bodenrichtwerte
    Gebühr:
    frei
  • Einsicht in die Bodenrichtwertkarte
    Gebühr:
    frei
  • Schriftliche Auskünfte oder DIN A4 Auszüge:
    Gebühr:
    gebührenpflichtig (siehe Gebührenübersicht)
  • Sonderpublikationen auf Anfrage

Bodenrichtwerte in den Stadtteilen:

Aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2010 können für alle Stadtteile im Stadtplan eingesehen werden, wenn dort der Themenbereich "Bodenrichtwerte" aktiviert wird:

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert ist der Marktwert, also der Kaufpreis der Immobilie.
Die gesetzliche Definition in § 194 des Baugesetzbuches lautet:
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, wenn

  • die für die Feststellung des Wertes, der Entschädigung oder ein Recht an einem Grundstück zuständigen Behörden
  • die Eigentümer oder gleichstehende Berechtigte, Pflichtteilsberechtigte oder
  • Gerichte und Justizbehörden

es beantragen.

Unberührt bleiben Antragsberechtigungen nach anderen Vorschriften.

Gebühren:

Die Gebühren für die Erstattung von Verkehrswertgutachten der Gutachterausschüsse richten sich nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.

Die Berechnung wird durch eine Landesverordnung vorgeschrieben. Es gelten folgende Regelungen:

 

Für unbebaute Grundstücke mit einem Verkehrswert:

  • bis zu 250.000 Euro: 2,0 v. T. des ermittelten Verkehrswertes,
    zuzüglich 255,65 Euro
  • mehr als 250.000 Euro: 0,8 v. T. des ermitteltenVerkehrswertes,
    zuzüglich 562,42 Euro

 

Für bebaute Grundstücke und Rechte an Grundstücken mit einem Verkehrswert:

  • bis 250.000 Euro: 4,0 v. T. des ermittelten Verkehrswertes
    zuzüglich 357,90 Euro
  • mehr als 250.000 Euro bis 500.000 Euro: 1,6 v. T. des ermittelten Verkehrswertes, zuzüglich 971,45 Euro
  • mehr als 500.000 Euro bis 2.500.000 Euro: 1,0 v. T. des ermittelten Verkehrswertes, zuzüglich 1.278,23 Euro
  • mehr als 2.500.000 Euro 10.000.000 Euro: 0,8 v. T. des ermittelten Verkehrswertes, zuzüglich 1.789,52 Euro
  • mehr als 10.000.000 Euro: 0,6 v. T. des ermittelten Verkehrswertes
    zuzüglich 3.834,69 Euro

Gebühren für derartige Amtshandlungen unterliegen der Umsatzsteuer. Deshalb kommt zu den oben genannten Gebühren noch Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe hinzu.

 

Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung entsprechend § 193 und § 195 Baugesetzbuch. Jeder Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht usw. ist von den Notaren dem zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden. Die Daten über die Kauffälle werden zusammengetragen und in der Kaufpreissammlung erfasst. Damit sind aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstückmarktes vorhanden. Die Basisdaten stehen dem Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, Erstattung von Verkehrswertgutachten und Ermittlung sonstiger wertrelevanter Daten (Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung.
 
Nach § 13 Abs.6 der Gutachterausschussverordnung ist sicherzustellen, dass Unbefugte keine Kenntnis vom Inhalt der Kaufpreissammlung erhalten. Daher ist bei der Auskunft aus der Kaufpreissammlung vom Antragsteller der Nachweis der Sachverständigentätigkeit zu führen.

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Je Stunde werden derzeit 50 Euro angesetzt.

 

Kontakt

  • Anschrift:
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Ludwigshafen am Rhein
    Bereich Stadtvermessung
    Rathausplatz 20
    67059 Ludwigshafen
    Für Besucher:
    Walzmühle Bürogebäude
    (Zugang über Parkdeck P1)
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
    Freitag: 8 bis 12 Uhr 
  • Ansprechpartner:
    Manfred Getto
    Tel. 0621/504-2069
    Fax 0621/504-3795
    E-Mail Kontakt: Gutachterausschuss
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