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Hundesteuer

Hundehalter müssen im Ludwigshafener Stadtgebiet grundsätzlich eine Hundesteuer entrichten. Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Steuer für jeden ersten Hund 105 Euro und für jeden zweiten Hund 132 Euro im Jahr. Die Steuer für so genannte gefährliche Hunde wurde einheitlich auf 612 Euro pro Jahr festgelegt.

Zu den gefährlichen Hunden zählen nach der Satzung Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit-Bull-Terrier sowie Hunde, die von solch einer Rasse abstammen. Interessenten, die solch einen Hund aus dem Ludwigshafener Tierheim erwerben, können auf Antrag für zwei Jahre von der Steuer befreit werden. Sie müssen aber zwingend schriftlich nachweisen, dass der Hund kastriert bzw. sterilisiert ist und ein Teamtest, eine Begleithundeprüfung oder ein erweiterter Sachkundenachweis bei einem dafür zugelassenen Tierarzt oder einer Tierärztin erfolgreich absolviert wurde. Nach Ablauf der zwei Jahre beträgt der Steuersatz wieder 105 (132) Euro.

Weiterführende Informationen:

Internet: www.tierheim-Ludwigshafen.de

Kontakt

  • Ansprechpartner:
    Bereich Steuerverwaltung
    Robert Heinrich
    Tel. 0621/504-2326
    Fax 0621/504-3331
    E-Mail Kontakt: Robert Heinrich
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
    und nach Vereinbarung

 

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