Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde (Bereich Umwelt als untere Jagdbehörde) als Jahresjagdschein für höchstens 3 Jagdjahre ausgestellt und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Erteilung des Jagdscheins:
Für die Erteilung eines Jagdscheines muss der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden haben, die aus einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht.
Der Bewerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben (beim Jugendjagdschein das 16. Lebensjahr), die erforderliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) und körperliche Eignung (Arztattest, Sehschärfeattest) besitzen sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen.
Jugendjagdschein:
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Besonderheiten:
Wer als Jäger Schußwaffen zum Zweck der befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz und im Zusammenhang damit führt, muss seinen gültigen Jagdschein und die nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Waffenbesitzkarte mit sich führen.
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Umwelt Bismarckstraße 29 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung. Die Dienststelle ist während der Osterferien geschlossen. Voraussichtlich ab 19. April 2012 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. - Ansprechpartner:
Doris Reuther Tel. 0621/504-3049 Fax 0621/504-3788 E-Mail Kontakt: Doris Reuther
|