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- Alte Papiere:
- Kraftfahrzeugbrief mit Eintrag der technischen Änderung durch den TÜV oder Kraftfahrzeugbrief und TÜV Gutachten und technisches Datenblatt der Änderung
- Kraftfahrzeugschein
- Neue Papiere:
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II
- Abnahmebericht eines amtl. anerkannten Sachverständigen
- Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.
- Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen
- Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung der Einbauwerkstatt, Herstellerbescheinigung oder Abnahmebericht eines amtl. anerkannten Sachverständigen
- Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.
- Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen
- TÜV-Abnahme mit entsprechender Bescheinigung
- Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.
- Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Straßenverkehr Achtmorgenstraße 9 67065 Ludwigshafen am Rhein - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Grundsätzlicher Annahmeschluß ist jeweils eine Stunde vor dem Ende der Öffnungszeiten. Telefonische Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 14 bis 15.45 Uhr - Ansprechpartner:
Tel. 0621/504-2415, 2420, 2421, 2422, 2423, 2486, 2491, 2492, 2489, 2495, 2488, 2487, 2490 Fax 0621/504-2413 E-Mail Kontakt: Zulassungsbehörde
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