Änderung des Versicherungszeitraumes beziehungweise des Betriebszeitraumes.
- Kraftfahrzeugscheinschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Zusätzlich Kraftfahrzeugbrief bei alten Papieren - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit Eintrag des Versicherungszeitraumes, alte amtliche Kennzeichen
- Nachweis über letzte Abgasuntersuchung (AU)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
- (formlose) Einzugsermächtigung
- Bankkarte oder Kopie
Bei gleichzeitiger Zulassung oder Halterwechsel weitere erforderliche Unterlagen siehe bei den entsprechenden Dienstleistungen:
- Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.
- Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen
- Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Straßenverkehr Achtmorgenstraße 9 67065 Ludwigshafen am Rhein - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Grundsätzlicher Annahmeschluß ist jeweils eine Stunde vor dem Ende der Öffnungszeiten. Telefonische Erreichbarkeit auch Montag bis Mittwoch von 14 bis 15.45 Uhr - Ansprechpartner:
Tel. 0621/504-2415, 2420, 2421, 2422, 2423, 2486, 2491, 2492, 2489, 2495, 2488, 2487, 2490 Fax 0621/504-2413 E-Mail Kontakt: Zulassungsbehörde
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