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Kirchenaustritt

Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft

Um aus einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft auszutreten müssen Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes wenden.

Dies gilt unter anderem für folgende Kirchen oder Religionsgemeinschaften:

  • Römisch-katholische Kirche
  • Evangelische/Protestantische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinde
  • Mennoniten
  • Methodisten
  • Neuapostolische Kirche
  • Freireligiöse Kirche
  • Alt-katholische Kirche

Der Kirchenaustritt ist beim Standesamt des Wohnsitzes zu erklären.

Da die Erklärung öffentlich beglaubigt werden muss, ist es notwendig, dass die betroffenen Personen persönlich beim Standesamt erscheinen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Die Erklärung wird vor Ort erstellt.

Minderjährige ab 14 Jahren können alleine ohne gesetzliche Vertreter den Austritt erklären.

Für Kinder unter 14 Jahren wird der Austritt durch den/die Personensorgeberechtigten erklärt. Dies sind in der Regel die verheirateten Eltern, bei nicht verheirateten Eltern die Mutter. Ist das Sorgerecht durch einen Gerichtsbeschluss oder durch eine Sorgeerklärung geändert, dann müssen die Sorgeberechtigten einen Nachweis hierüber vorlegen.
Kinder ab 12 Jahren müssen die Erklärung mit unterzeichnen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Ausweis oder Reisepass
  • bei Verheirateten/Verwitweten/Geschiedenen: nach Möglichkeit Nachweis über die Eheschließung (Abschrift aus dem Eheregister, Eheurkunde, Stammbuch) und - soweit vorhanden - Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
  • soweit zutreffend: Nachweis über geändertes Sorgerecht für ein austretendes Kind unter 14 Jahren

Gebühr:

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt derzeit 20,45 Euro.

Wirksamkeit/Bescheinigung

Der Kirchenaustritt ist ab dem Folgetag öffentlich-rechtlich wirksam. Steuerlich wirksam ist der Austritt ab dem Folgemonat. Über den Kirchenaustritt wird eine Bescheinigung erstellt.

 

Kontakt

  • Anschrift:
    Standesamt Ludwigshafen am Rhein
    Rathausplatz 20
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Anja Dengler
    Tel. 0621/504-3034
    Petra Müller
    Tel. 0621/504-2442
    Fax 0621/504-3472
    E-Mail Kontakt: 
    Standesamt und Einbürgerung
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