Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
Durch das seit dem 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz können gleichgeschlechtliche Partner nunmehr eine eingetragene Lebenspartnerschaft (LP) begründen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Eheschließung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch wird diese Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt als Personenstandsbehörde geschlossen, vielmehr sind die zuständigen Behörden durch Landesgesetze festgelegt worden.
Die Absicht zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Behörde vorher durch beide Partner persönlich anzumelden.
Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Standesämter.
Örtlich zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seine Wohnung hat.
Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige und ledig (noch nie verheiratet gewesen) sind und bisher noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten: - je eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- neu ausgestellter Nachweis über die Abstammung für beide Partner:
Dies ist eine neu ausgestellte beglaubigte Ablichtung des Geburtsantrages mit Hinweisteil
Wenn bei deutschen Partnern einer oder beide eine Vorehe oder frühere Lebenspartnerschaft hatten: - Rufen Sie uns bitte an, damit wir Ihnen mitteilen können, welche Unterlagen Sie benötigen! Oder sprechen Sie hier vor, damit wir Ihnen eine Auflistung der benötigten Unterlagen mitgeben können.
Wenn einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: - Sprechen Sie bitte hier vor, damit wir Ihnen eine Auflistung der benötigten Unterlagen mitgeben können. Bringen sie dazu die Reisepässe der Partner mit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in den beiden letztgenannten Fällen aufgrund der vielen möglichen Fallkonstellationen nicht alle benötigten Unterlagen hier nennen können.
Urkunden aus Personenstandsbüchern, die bei unserem Standesamt geführt werden, müssen nicht besorgt werden.
Die eigentliche Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Verpartnerungstermin erfolgen. Bei ausländischen Staatsangehörigen kann diese Frist aber auch kürzer sein, zum Beispiel wenn die vorgelegten Unterlagen eine kürzere Geltungsdauer haben.
Da in einigen Fällen die Besorgung von Urkunden schwierig sein kann oder noch Vorlagen an andere Behörden erfolgen müssen (zum Beispiel zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung oder zur Überprüfung ausländischer Urkunden) ist die frühzeitige Vorsprache bzw. Nachfrage unerlässlich.
Prüfung der Voraussetzungen - beide Partner deutsche Staatsangehörige
Grundgebühr: 40 Euro - bei Beachtung ausländischen Rechts
Grundgebühr: 50 bis 100 Euro - Urkunden: 10 Euro
- Begründung einer Lebenspartnerschaft im Rathaus: 30 Euro
- Begründung einer Lebenspartnerschaft in Oggersheim, Oppau, Ruchheim für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Begründung der Lebenspartnerschaft: 200 Euro
- Begründung einer Lebenspartnerschaft in Maudach, für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Begründung der Lebenspartnerschaft: 230 Euro
- Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ebertpark (Turmrestaurant): 126 bis 166 Euro, Kosten für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sind mit dem Restaurantpächter abzuklären
- Stammbücher: 15 oder 45 Euro
- Anschrift:
Standesamt Ludwigshafen am Rhein Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: (nur nach telefonischer Terminvereinbarung) 14 bis 17.30 Uhr Freitag wegen Eheschließungen/Ver- partnerungen geschlossen - Ansprechpartner:
Petra Koller Tel. 0621/504-2452 Cornelia Zugck Tel. 0621/504-2443 Fax 0621/504-3472 E-Mail Kontakt: Standesamt und Einbürgerung
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