Logo der STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
*
Illustration Rathaus
*
*
* * *
* Logo Rhein-Neckar-Dreieck *
* * *
*
*
*
*
*
*

Schülerbeförderung und MAXX-Ticket

Alle Voraussetzungen zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten sind im §§ 69 Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz -Schulgesetz- in Verbindung mit der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein geregelt.

Übernahme der Schülerbeförderungsmaßnahmen

Die Fahrtkostenübernahme ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • die besuchte Schule liegt im Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein (Schulsitzprinzip),
  • die Schülerin/der Schüler hat ihren/seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz,
  • der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar.


Sofern die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein hat, können die Fahrtkosten auch übernommen werden, wenn eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht wird (Wohnsitzprinzip). Privatschulen außerhalb von Rheinland-Pfalz sind von der Fahrtkostenübernahme ausgeschlossen!

Für Auszubildende ist eine Übernahme der MAXX-Ticket-Kosten nicht möglich. Das Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz schließt eine Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, aus.

Die Aufgabe der Schülerbeförderung wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt. Die Fahrtkostenübernahme erfolgt in Form einer Jahreskarte -MAXX-Ticket-, die nur für das laufende Schuljahr ausgestellt wird. Der Antrag ist jährlich in der Schule zu stellen. Die unterschiedlichen Formulare liegen in den Schulen aus.

Das MAXX-Ticket ist ein Angebot des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) und gilt ohne Einschränkung im gesamten VRN-Verbundgebiet. Die monatlichen MAXX-Ticket-Kosten betragen ab Januar 2012 36,10 Euro (VRN-Tarifstand Januar 2012).

Antragstellung des MAXX-Tickets

Der Antrag auf Fahrtkostenübernahme muss bis spätestens 10. des Vormonats gestellt werden. Die Formulare zum Antrag auf Schülerfahrtkostenübernahme für das jeweilige Schuljahr liegen in allen Schulen aus. Der ausgefüllte Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (Foto, Einkommensnachweise, diverse Bescheide etc.) ist in der zu besuchenden bzw. besuchten Schule zu stellen. Der Antrag wird von der Schule umgehend an die Abteilung Schulen weitergeleitet. Eine persönliche Vorlage des Antrages bei der Abteilung Schulen ist nicht erforderlich.

Sollten keine der genannten Voraussetzungen zutreffen, kann ein MAXX-Ticket auch auf eigene Kosten erworben werden. Der Antrag für die Ausstellung eines Selbstzahlertickets muss von der jeweiligen Schule abgestempelt und (bei Erstbeantragung mit Passfoto) bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH – RNV, Kundenzentrum, Ludwigstraße 6, 67059 Ludwigshafen am Rhein (am Berliner Platz), gestellt werden.

Für Fragen zum Thema Selbstzahler-MAXX-Tickets werden unter der Servicehotline der RNV 0621/465-4444 beantwortet

Weitere Informationen und Fahrplaninformationen: www.vrn.de

Antragsformulare nach Schularten für das Schuljahr 2011/2012

Antragsformulare nach Schularten Schuljahr 2012/2013

Anträge für die Sekundarstufe II an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen folgen.

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Schulen und Kindertagesstätten
    Abteilung Schulen
    Rathausplatz 20
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag: geschlossen
    Dienstag: 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 9 bis 11.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Februar bis September) und 14 bis 16 Uhr (Oktober bis Januar)
    Freitag: 9 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Simone Storminger
    Tel. 0621/504-2467 und 504-2478
    Fax 0621/504-3332
    E-Mail Kontakt: Simone Storminger
*
*
*
* bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at twitter.netbookmark at linksilo.combookmark at studivz.netbookmark at myspace.combookmark at google.combookmark at stumbleupon.com
*
Druckversion Zur Startseite Eine Seite zurück springen nach oben zum Seitenanfang Zum Inhaltsverzeichnis *
*
*