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Marktveranstaltungen

Bei der Durchführung von Märkten gilt generell Veranstaltungsfreiheit, hierbei sind jedoch neben den Anforderungen, die an den Veranstaltungsort gestellt werden, unter anderem auch die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes sowie der Sonn- und Feiertagsgesetze zu beachten. Für die gewerblichen Anbieter gilt zudem Reisegewerbekartenpflicht.

Auf Antrag des Veranstalters kann ein Markt unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 69 Gewerbeordnung festgesetzt werden. Für einen behördlich festgesetzten Markt gilt neben den gewerberechlichen Marktprivilegien zum Beispiel auch die Befreiung von den Vorgaben des Ladenschlussgesetzes.

Interessenten, die an einer Marktveranstaltung als Aussteller/Beschicker teilnehmen möchten, werden gebeten, direkt mit dem jeweiligen Veranstalter Kontakt aufzunehmen. Sofern es sich um Standvergabe für einen Wochenmarkt handelt oder Sie als Veranstalter eine entsprechende Örtlichkeit suchen, ist Ansprechpartner die Ludwigshafener Kongress- und Marketing- Gesellschaft mbH (LUKOM):

Mehr Informationen im Internet:

www.lukom.com

Folgende Veranstaltungsformen sind festsetzungsfähig:

  • Messen
  • Ausstellungen
  • Märkte: Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte
  • Volksfeste

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
    Bereich Öffentliche Ordnung
    Postfach 21 12 25
    67012 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag und Dienstag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    Freitag: 8 bis 12 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Karl Kullmann
    Tel: 0621/504-3445
    Fax 0621/504-3975
    E-Mail Kontakt: Karl Kullmann

 

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