Bei der Durchführung von Märkten gilt generell Veranstaltungsfreiheit, hierbei sind jedoch neben den Anforderungen, die an den Veranstaltungsort gestellt werden, unter anderem auch die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes sowie der Sonn- und Feiertagsgesetze zu beachten. Für die gewerblichen Anbieter gilt zudem Reisegewerbekartenpflicht.
Auf Antrag des Veranstalters kann ein Markt unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 69 Gewerbeordnung festgesetzt werden. Für einen behördlich festgesetzten Markt gilt neben den gewerberechlichen Marktprivilegien zum Beispiel auch die Befreiung von den Vorgaben des Ladenschlussgesetzes.
Interessenten, die an einer Marktveranstaltung als Aussteller/Beschicker teilnehmen möchten, werden gebeten, direkt mit dem jeweiligen Veranstalter Kontakt aufzunehmen. Sofern es sich um Standvergabe für einen Wochenmarkt handelt oder Sie als Veranstalter eine entsprechende Örtlichkeit suchen, ist Ansprechpartner die Ludwigshafener Kongress- und Marketing- Gesellschaft mbH (LUKOM):
Mehr Informationen im Internet:
www.lukom.com
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Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Öffentliche Ordnung Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr - Ansprechpartner:
Karl Kullmann Tel: 0621/504-3445 Fax 0621/504-3975 E-Mail Kontakt: Karl Kullmann
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