Kann der oder die Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
Eine erweiterte Melderegisterauskunft oder Archivauskunft wird nur auf schriftliche Anfrage unter Beifügung des Nachweises des berechtigten Interesses erteilt. Bitte bei Anfragen immer die Postanschrift mit angeben.
Bei Archivanfragen sind Angaben notwendig über: - Name, Vornamen (ggf. Geburtsname)
- alte Adressen
- Familienangehörigen
- für eine erweiterte Auskunft aus dem aktuellen Melderegister 10 Euro.
- für eine Auskunft aus dem Archivdatenbestand (nur frühere Anschriften) 10 Euro.
- Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen oder die Auskunft wird zusammen mit Gebührenanforderung zugesandt.
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und
- eventuell die letzte bekannte Adresse in Ludwigshafen am Rhein.
Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!
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