Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Oberflächenwassers (Oberflächenwassergebühr).
Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer und die dinglich Nutzungsberechtigten. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum haften mehrere Gebührenschuldner als Gesamtschuldner. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.
Zu Fragen rund um das Thema Oberflächenwassergebühren sowie - Auswirkung der Regenwasserversickerung auf die Oberflächenwassergebühr
- Gebührenpflichtige Fläche für die Oberflächenwassergebühr
können Sie die Mitarbeiter/innen des Teams Entgelte beraten.
- Anschrift:
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) Stadtentwässerung und Straßenunterhalt Unteres Rheinufer 47 67061 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung - Ansprechpartner:
Jürgen Köhler Tel. 0621/504-6850 Fax: 0621/504-3818 E-Mail Kontakt: Stadtentwässerung
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