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Oberflächenwassergebühr

Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Oberflächenwassers (Oberflächenwassergebühr).

Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer und die dinglich Nutzungsberechtigten. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum haften mehrere Gebührenschuldner als Gesamtschuldner. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.

Zu Fragen rund um das Thema Oberflächenwassergebühren sowie

  • Auswirkung der Regenwasserversickerung auf die Oberflächenwassergebühr
  • Gebührenpflichtige Fläche für die Oberflächenwassergebühr


können Sie die Mitarbeiter/innen des Teams Entgelte beraten.

Satzungen:

Kontakt

  • Anschrift:
    Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
    Stadtentwässerung und Straßenunterhalt
    Unteres Rheinufer 47
    67061 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
    Freitag: 9 bis 12 Uhr
    Weitere Termine nach Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Jürgen Köhler
    Tel. 0621/504-6850
    Fax: 0621/504-3818
    E-Mail Kontakt: Stadtentwässerung
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