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Straßenausbaubeiträge

Wofür Straßenausbaubeiträge?

Die Stadt Ludwigshafen erhebt zur Finanzierung der für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen entstandenen Investitionsaufwendungen Straßenausbaubeiträge.

Was ist "Ausbau"?

Ausbau ist die Erneuerung, die Erweiterung, der Umbau und die Verbesserung von als erstmals hergestellt im Sinne des Baugesetzbuches geltenden öffentlichen Verkehrsanlagen.

Was sind öffentliche Verkehrsanlagen?

Öffentliche Verkehrsanlagen sind die im Gemeingebrauch (durch jedermann benutzbar) befindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Eigentum der Stadt Ludwigshafen.

Wie werden die Beiträge erhoben?

Die Straßenausbaubeiträge werden wiederkehrend, das heiße jährlich fortlaufend erhoben. Die Beitragserhebung erfolgt in 2 Stufen: Mittels Feststellungsbescheid setzt die Sparte Verkehrswege die beitragspflichtige Fläche eines beitragspflichtigen Grundstücks fest. Die Beitragsanforderung ist an den Grundbesitzabgabenbescheid der Steuerverwaltung, der auch Daten über Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Oberflächenwasser enthält, geknüpft und erfolgt in der Regel zu den Terminen 15. Februar, 15. Juni, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen Grundlagen der Beitragserhebung sind:

1. Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

2. [Satzung] der Stadt Ludwigshafen über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Aus-bau öffentlicher Verkehrsanlagen.

3. [Satzung] der Stadt Ludwigshafen über die Festlegung der Beitragssätze bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen.

Mehr Informationen im Ortsrecht der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Auskünfte

können die Eigentümer beitragspflichtiger Gundstücke persönlich, Telefonisch, per E-Mail oder Fax einholen.

Kontakt

  • Zuständigkeit:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Tiefbau
    Wattstraße 109a
    67065 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
    Freitag: 9 bis 12 Uhr
    In begründeten Einzelfällen können auch außerhalb dieser Zeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.
  • Ansprechpartner :
    Klaus Page
    Tel. 0621/504-3106
    Fax 0621/504-3290
    E-Mail Kontakt: Klaus Page

 

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