Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an öffentlichen Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Verkehrszeichen, Leitplanken, Ampelanlagen, etc.) verursacht, ist der Stadt für den hieraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig. Die Stadt stellt dem Schadensersatzpflichtigen die entstandenen Aufwendungen in Rechnung.
- Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Tiefbau Wattstraße 109a 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr In begründeten Einzelfällen können auch außerhalb dieser Zeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden. - Ansprechpartnerin:
Silke Flöser Tel. 0621/504-3107 Fax 0621/504-3290 E-Mail Kontakt: Silke Flöser
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