Steuerliche, finanzielle und sonstige Vorteile für Sanierungsbetroffene.
Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, die ihr Anwesen im Sanierungsgebiet modernisieren oder instandsetzen, können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen und somit ihre Einkommenssteuer mindern. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme ein Modernisierungsvertrag mit dem Bereich Baukoordinierung und Stadterneuerung abgeschlossen wird. Dieser ist wiederum Voraussetzung für die Steuerbescheinigung.
Für Eigentümer:- Hilfe bei der Umsetzung von Mietern modernisierungsbetroffener Wohnungen und Wohngebäude
- Hilfe bei der Umsiedelung oder Neuordnung vorhandener Betriebe.
- Beratung hinsichtlich gestalterischer, bautechnischer und förderungsrechtlicher Fragen
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Baukoordinierung und Stadterneuerung Rathaus Rathausplatz 20 67012 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung - Ansprechpartner:
Jürgen Eschmann Tel. 0621/504-3451 Fax 0621/504-2939 E-Mail Kontakt: Juergen Eschmann
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