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Sanierung Fördermittel

Steuerliche, finanzielle und sonstige Vorteile für Sanierungsbetroffene.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es?

Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, die ihr Anwesen im Sanierungsgebiet modernisieren oder instandsetzen, können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen und somit ihre Einkommenssteuer mindern. Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme ein Modernisierungsvertrag mit dem Bereich Baukoordinierung und Stadterneuerung abgeschlossen wird. Dieser ist wiederum Voraussetzung für die Steuerbescheinigung.

Welche weiteren Vorteile gibt es?

Für Eigentümer:

  • Hilfe bei der Umsetzung von Mietern modernisierungsbetroffener Wohnungen und Wohngebäude
  • Hilfe bei der Umsiedelung oder Neuordnung vorhandener Betriebe.
  • Beratung hinsichtlich gestalterischer, bautechnischer und förderungsrechtlicher Fragen

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Baukoordinierung und Stadterneuerung
    Rathaus Rathausplatz 20
    67012 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Nach Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Jürgen Eschmann
    Tel. 0621/504-3451
    Fax 0621/504-2939
    E-Mail Kontakt: Juergen Eschmann

 

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