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Anzeige eines Sterbefalles
Der Tod eines Menschen ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch folgende Personen: - Ehegatte bzw. Lebenspartner/in, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte des Verstorbenen
- Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
- Ein von den oben genannten Personen beauftragtes Bestattungsunternehmen
Erforderliche Unterlagen
Die nachfolgend genannten Unterlagen sind auf jeden Fall vorzulegen. - Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein und Todesbescheinigung "nichtvertraulicher Teil")
- Meldebescheinigung
- Bei Ledigen die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch
- Bei Verpartnerten die Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Verwitweten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten
- Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, die Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde der/des erstverstorbenen Lebenspartnerin/Lebenspartners
- Bei Geschiedenen die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde die Lebenspartnerschaftsurkunde und das Aufhebungsurteil
- Bei Ausländern zusätzlich die Pässe beider Ehegatten und die jeweiligen Übersetzungen zu den oben genannten Urkunden
- Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen eine schriftliche Anzeige der jeweiligen Einrichtung
- Bei einem nicht natürlichen Todesfall oder dem Verdacht auf einen nicht natürlichen Todesfall die schriftliche Anzeige des zuständigen Polizeipräsidiums
Bei Sterbefällen von Ausländern, Vertriebenen oder Spätaussiedlern sowie bei besonderen Fallkonstellationen kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Frist
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Gebühren/Bescheinigungen/Urkunden
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.
Folgende zweckgebundene Urkunden sind gebührenfrei: - Für die Abmeldung bei der Krankenkasse
- Für die Abmeldung bei den gesetzlichen Rentenkassen und für die Anmeldung von Witwen/Witwerrente bzw. Halbwaisenrente
- Für die kirchliche Bestattung (Pfarrer)
- Für das Friedhofsamt
Folgende kostenpflichtige Urkunden können erworben werden: - Sterbeurkunden (auch für Stammbuch)
- Internationale Sterbeurkunden
Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 10 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5 Euro.
- Anschrift:
Standesamt Ludwigshafen am Rhein Rathausplatz 20 67012 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr - Ansprechpartnerin:
Silvia Lösch Tel. 0621/504-2439 Fax 0621/504-3472 E-Mail Kontakt: Standesamt und Einbürgerung
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