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Sterbefall - Bestattung

Die Bestattung der Toten ist eine öffentliche Aufgabe der Selbstverwaltung. Die Gemeinden sind verpflichtet, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Bestattungen sind:

  • das Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz vom 04. März 1983 (Bestattungsgesetz)
  • die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 28. Juni 1983,
  • die Friedhofssatzung der Stadt Ludwigshafen in der jeweils geltenden Fassung
  • die Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Ludwigshafen in der jeweils geltenden Fassung.

Die Friedhöfe dienen in erster Linie der Bestattung verstorbener Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ludwigshafen. Neben dem Zweck der Anlegung von Grabstätten dienen Friedhöfe auch der Entspannung und Erholung als öffentliche Parkanlage. Der Friedhof ist in erster Linie ein Ort der Trauer und Besinnung, er ist aber auch ein Ort des Lebens und der Begegnung, ein Stück Natur inmitten der Großstadt. Die Besucher haben sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein unterhält insgesamt neun Friedhöfe (einen Hauptfriedhof und acht Stadtteilfriedhöfe) und ein eigenes Krematorium, das am 30. Januar 1956 in Betrieb genommen wurde. Der Hauptfriedhof wurde am 5. Juli 1855 eröffnet und zwischenzeitlich mehrmals erweitert. Am 17. September 2006 fand ein Gedenktag zum 150-jährigen Bestehens des Hauptfriedhofes statt.

 

Was tun im Sterbefall?

Bei Eintritt eines Sterbefalles in der Wohnung, muss zur Feststellung des Todes von einem Arzt unverzüglich die Leichenschau vorgenommen werden. Er stellt die erforderlichen Todesbescheinigungen aus. Erst dann darf die Überführung, ausschließlich durch ein Bestattungsinstitut, stattfinden.

 

Durchführung der Bestattung

Für die Erledigung aller erforderlichen Formalitäten wird im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung empfohlen, ein zugelassenes Bestattungsinstitut oder einen Bestattungsdienst (Pietäten) in Anspruch zu nehmen.

Derzeit stehen in Ludwigshafen am Rhein hierzu folgende Unternehmen zur Verfügung:

  • Bestattungsinstitut Pietät Diether 
    Maudacher Straße 241
    67065 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/55 30 55
  • Bestattungshaus Pietät Fries
    Alter Frankenthaler Weg 51
    67071 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/68 00 68
  • Erstes Ludwigshafener Bestattungs-Institut Henns
    Goerdeler Platz 13
    67063 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/51 10 10
  • Bestattungshaus Pietät Josef
    Nietzschestr. 71
    67063 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/624652
  • Bestattungen Reuther & Keller GmbH
    Friedrichstraße 38
    67069 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/65 11 90
  • Siegels Bestattungsgesellschaft
    Bgm.-Grünzweig-Straße 77
    67059 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/51 16 82
  • Bestattungsdienst der Stadt
    Bliesstraße 12
    67059 Ludwigshafen
    Tel.: 0621/62 25 25

Diese sorgen auch für die komplette Anmeldung und den Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung, melden den Sterbefall dem Standesamt und besorgen die Sterbeurkunde und Todesbescheinigung, treffen die Vereinbarung mit dem kirchlichen Vertretern oder Redner und beraten Sie über die gesamte Ausführung und Ausstattung der Bestattung.

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