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Sterbefall - Grabarten

Gräber für Erdbestattungen

Reihengrabstätten:

  • Nutzungsdauer: 20 Jahre
  • Verlängerung: nicht möglich.

Familiengrabstätten:

  • ein- und mehrstellig
  • Nutzungsdauer: 30 Jahre
  • Verlängerung: 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre
  • Kosten für Verlängerung: 1/30 der jeweiligen Grabnutzungsgebühr 

In eine Familiengrabstätte können zwei Särge übereinander (Doppelbelegung) und bis zu vier Aschenurnen beigesetzt werden. Der Ersterwerber des Rechts an einer Familiengrabstätte erhält darüber eine Urkunde. Eigentum an Grabstätten kann nicht erworben werden. Mehrstellige Grabstätten können nur als Gesamtgrabstätte verlängert werden.

Gräber für Feuerbestattungen:

Urnenreihengrabstätten:

  • Nutzungsdauer: 20 Jahre
  • Verlängerung:nicht möglich
  • Beisetzung: 1 Urne

Urnenfamiliengrabstätten:

  • Nutzungsdauer: 30 Jahre
  • Verlängerung: 5,10,15, 20, 25 oder 30 Jahre
  • Beisetzung: bis zu vier Urnen

Urnenmauernischen, Urnenstelen und Urnengemeinschaftsgrabanlagen:

  • Nutzungsdauer: 30 Jahre
  • Verlängerung: 5,10,15,20,25 oder 30 Jahre.
  • Beisetzung: bis zu zwei Urnen pro Grabplatz

Anonyme Urnenbeisetzung:

Die anonyme Urnenbeisetzung ist möglich und geschieht in einer Gemeinschaftsanlage. Die Ruhestätte wird nicht bekannt gegeben.

Baumgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum

  • Nutzungsdauer: 25 Jahre
  • Beisetzung: Bis zu 16 Urnen pro Baum

Baumgrabstätte an einem Familien- oder Partnerschaftsbaum

  • Nutzungsdauer: 25 Jahre
  • Beisetzung: Bis zu acht Urnen pro Baum

Ruhestätte der totgeborenen Kinder

Für Totgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm gibt es auf dem Hauptfriedhof ein Grabfeld. Die Beisetzungen finden zweimal im Jahr statt. Über die Termine informieren die Krankenhäuser.

Muslimisches Grabfeld

Auf dem Hauptfriedhof befindet sich ein nach Mekka ausgerichtetes Grabfeld für Verstorbene muslimischen Glaubens. Es handelt sich um Reihengräber mit einer Laufzeit von 20 Jahren, die grundsätzlich nicht verlängert werden können.

Jüdischer Friedhof

Die Bestattungen auf dem Jüdischen Friedhof, ein abgegrenzter Bereich auf dem Hauptfriedhof, finden in Absprache mit der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße (Tel. 06321/26529) statt.

Alte Grabrechte

Vor der Bestattung, gleichgültig ob Erd- oder Urnenbestattung, muss das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte nachgewiesen und gegebenenfalls für die Dauer der Ruhezeit verlängert werden.

Gestaltung

Auf den Friedhöfen existieren Grabfelder mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung.

Ruhezeit

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre je Beisetzung, sowohl bei Erd- als auch bei Urnenbeisetzungen. Bei Baumgrabstätten beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Bei Kindern unter sechs Jahren beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Vor Ablauf dieser Ruhezeiten ist eine Wiederbelegung in einer Familiengrabstätte grundsätzlich nicht möglich.

Särge und Urnen

Nähere Informationen sind bei den Bestattungsinstituten erhältlich.

Kontakt

  • Adresse:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Grünflächen und Friedhöfe
    Bliesstraße 10
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Heike Thudium
    Tel.: 0621/504-3321
    Fax: 0621/504-3779
    Jürgen Kleinsmann
    Tel.: 0621/504-3391
    Fax: 0621/504-3779
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