Jede Grabstätte ist bis zum Ende der Nutzungszeit zu pflegen. Dies hat durch den Nutzungsberechtigten zu erfolgen. Nicht gepflegte Gräber können auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung in Ordnung gebracht werden. Die Pflege kann auch an einen zugelassenen Friedhofsgärtner im Rahmen einer Dauergrabpflege vergeben werden. Der Nutzungsberechtigte haftet für alle Schäden, die von einer Grabstätte ausgehen und von ihm zu vertreten sind.
Grabherrichtung
Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Die Erstellung von Grabmalen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die gärtnerische Gestaltung kann in Eigenleistung oder durch einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.
- Adresse:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Grünflächen und Friedhöfe Bliesstraße 10 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr - Ansprechpartner:
Jürgen Kleinsmann Tel.: 0621/504-3391 Fax: 0621/504-3779
|