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Sterbefall - Grabpflege

Jede Grabstätte ist bis zum Ende der Nutzungszeit zu pflegen. Dies hat durch den Nutzungsberechtigten zu erfolgen. Nicht gepflegte Gräber können auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung in Ordnung gebracht werden. Die Pflege kann auch an einen zugelassenen Friedhofsgärtner im Rahmen einer Dauergrabpflege vergeben werden. Der Nutzungsberechtigte haftet für alle Schäden, die von einer Grabstätte ausgehen und von ihm zu vertreten sind.

Grabherrichtung

Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass die Würde des Friedhofes gewahrt bleibt. Die Erstellung von Grabmalen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Die gärtnerische Gestaltung kann in Eigenleistung oder durch einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen.

Kontakt

  • Adresse:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Grünflächen und Friedhöfe
    Bliesstraße 10
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Jürgen Kleinsmann
    Tel.: 0621/504-3391
    Fax: 0621/504-3779
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