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Nutzungsrecht der Familiengrabstätte
Die Festlegung der Grabstätte erfolgt im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung und in den Stadtteilfriedhöfen mit dem jeweiligen Friedhofsverwalter. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Zeitpunkt des Ersterwerbes und endet nach Ablauf von 30 Jahren am Schluss des entsprechenden Kalendermonats. Über den Erwerb wird eine Bestätigung ausgestellt.
Beim Tode des Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht und die mit ihm verbundenen Pflichten auf einen Familienangehörigen (Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten) über, falls nicht durch Verfügung etwas anderes bestimmt wurde. Die Angehörigen haben der Friedhofsverwaltung innerhalb von drei Monaten einen neuen Nutzungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. Solange ein Nutzungsberechtigter nicht benannt wird, werden weitere Beisetzungen nicht zugelassen. Das gleiche gilt auch für Grabarten bei Feuerbestattungen.
Kosten für die Grabnutzung bei Familiengrabstätten:- 1-faches Familiengrab (allgmeine Lage):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 2 Särge und 4 Urnen Kosten: 1.812 Euro - 1-faches Familiengrab (besondere Lage):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 2 Särge und 4Urnen Kosten: 2.277 Euro - Urnenwahlgrab (allgemeine Lage):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 4 Urnen Kosten: 931 Euro - Urnenwahlgrab (besondere Lage):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 4 Urnen Kosten: 1.396 Euro - Urnenmauer (Hauptfriedhof):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 2 Urnen Kosten: 2.667 Euro - Urnenmauer (Mundenheim):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 2 Urnen Kosten: 2.267 Euro - Urnenstele (Friesenheim und Ruchheim):
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 2 Urnen Kosten: 2.467 Euro - Platte für Urnenstele (Friesenheim und Ruchheim):
Kosten: 281 Euro - Urnengemeinschaftsanlage:
Nutzungsdauer: 30 Jahre Grabstätte: 2 Urnen Kosten: 1.600 Euro
Nutzungsrecht der Reihengrabstätte
Reihengräber sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahren) des zu Bestattenden abgegeben werden. Die Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Grundsätzlich darf in einem Reihengrab nur eine Leiche bestattet oder eine Urne beigesetzt werden.
Kosten für die Grabnutzung bei Reihengrabstätten:- Erwachsene und Kinder über 6 Jahre:
Kosten: 812,50 Euro - Kinder bis 6 Jahre:
Kosten: 361 Euro - Urnenreihengräber:
Kosten: 555 Euro - Anonymes Urnenreihengrab:
Kosten: 1.059 Euro
Nutzungsrecht der Baumgrabstätte
Baumgräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen für eine Nutzungszeit von 25 Jahren. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Die Bestattung in einer Baumgrabstätte erfolgt in einer biologisch abbaubaren Urne. Die Baumgräber können an Gemeinschaftsbäumen oder Familen-oder Partnerschaftsbäumen erworben werden. Bei Gemeinschaftsbäumen sind bis zu 16 Urnen an einem Baum, bei Familen-oder Partnerschaftsbäumen bis zu acht Urnen an einem Baum.
Kosten für die Grabnutzung bei Baumgrabstätten:- Baumgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum:
Kosten: 1.1278 Euro - Baumgrabstätte an einem Familien- oder Partnerschaftsbaum:
Kosten: 9.550 Euro
Download:- TA-Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) von der DENAK (Deutsche Naturstein Akademie)
www.denak.de
- Adresse:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Grünflächen und Friedhöfe Bliesstraße 10 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr - Ansprechpartner:
Heike Thudium Tel.: 0621/504-3321 Fax: 0621/504-3779 Jürgen Kleinsmann Tel.: 0621/504-3391 Fax: 0621/504-3779
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