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Sterbefall - Grabstätten

Nutzungsrecht der Familiengrabstätte

Die Festlegung der Grabstätte erfolgt im Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung und in den Stadtteilfriedhöfen mit dem jeweiligen Friedhofsverwalter. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Zeitpunkt des Ersterwerbes und endet nach Ablauf von 30 Jahren am Schluss des entsprechenden Kalendermonats. Über den Erwerb wird eine Bestätigung ausgestellt.

Beim Tode des Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht und die mit ihm verbundenen Pflichten auf einen Familienangehörigen (Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten) über, falls nicht durch Verfügung etwas anderes bestimmt wurde. Die Angehörigen haben der Friedhofsverwaltung innerhalb von drei Monaten einen neuen Nutzungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. Solange ein Nutzungsberechtigter nicht benannt wird, werden weitere Beisetzungen nicht zugelassen. Das gleiche gilt auch für Grabarten bei Feuerbestattungen.

Kosten für die Grabnutzung bei Familiengrabstätten:

  • 1-faches Familiengrab (allgmeine Lage):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 2 Särge und 4 Urnen
    Kosten: 1.812 Euro
  • 1-faches Familiengrab (besondere Lage):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 2 Särge und 4Urnen
    Kosten: 2.277 Euro 
  • Urnenwahlgrab (allgemeine Lage):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 4 Urnen 
    Kosten: 931 Euro 
  • Urnenwahlgrab (besondere Lage):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 4 Urnen
    Kosten: 1.396 Euro  
  • Urnenmauer (Hauptfriedhof):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 2 Urnen 
    Kosten: 2.667 Euro
  • Urnenmauer (Mundenheim):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 2 Urnen 
    Kosten: 2.267 Euro
  • Urnenstele (Friesenheim und Ruchheim):
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 2 Urnen 
    Kosten: 2.467 Euro
  • Platte für Urnenstele (Friesenheim und Ruchheim):
    Kosten: 281 Euro
  • Urnengemeinschaftsanlage:
    Nutzungsdauer: 30 Jahre
    Grabstätte: 2 Urnen
    Kosten: 1.600 Euro

Nutzungsrecht der Reihengrabstätte

Reihengräber sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahren) des zu Bestattenden abgegeben werden. Die Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich. Grundsätzlich darf in einem Reihengrab nur eine Leiche bestattet oder eine Urne beigesetzt werden.

Kosten für die Grabnutzung bei Reihengrabstätten:

  • Erwachsene und Kinder über 6 Jahre:
    Kosten: 812,50 Euro
  • Kinder bis 6 Jahre:
    Kosten: 361 Euro
  • Urnenreihengräber:
    Kosten: 555 Euro
  • Anonymes Urnenreihengrab:
    Kosten: 1.059 Euro

Nutzungsrecht der Baumgrabstätte

Baumgräber sind Grabstätten für Urnenbestattungen für eine Nutzungszeit von 25 Jahren. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Die Bestattung in einer Baumgrabstätte erfolgt in einer biologisch abbaubaren Urne. Die Baumgräber können an Gemeinschaftsbäumen oder Familen-oder Partnerschaftsbäumen erworben werden. Bei Gemeinschaftsbäumen sind bis zu 16 Urnen an einem Baum, bei Familen-oder Partnerschaftsbäumen bis zu acht Urnen an einem Baum.

Kosten für die Grabnutzung bei Baumgrabstätten:

  • Baumgrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum:
    Kosten: 1.1278 Euro
  • Baumgrabstätte an einem Familien- oder Partnerschaftsbaum:
    Kosten: 9.550 Euro

Formulare:

Download:

  • TA-Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) von der DENAK (Deutsche Naturstein Akademie)
    www.denak.de

Kontakt

  • Adresse:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Grünflächen und Friedhöfe
    Bliesstraße 10
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Heike Thudium
    Tel.: 0621/504-3321
    Fax: 0621/504-3779
    Jürgen Kleinsmann
    Tel.: 0621/504-3391
    Fax: 0621/504-3779
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