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Sterbefall - Umbettungen

Die Ausgrabung oder die Umbettung einer Leiche oder der Asche eines Verstorbenen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde zulässig. Ortspolizeibehörde ist der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Ludwigshafen, Friedhofsverwaltung, Bliesstraße 10, 67059 Ludwigshafen. Dem Antrag zur Umbettung ist der Nachweis einer anderen Familiengrabstätte in Form einer Genehmigung des Friedhofs, der der die sterblichen Überreste wieder beisetzt, beizufügen. Nach den sittlichen und religiösen Anschauungen, sowie nach dem allgemeinen Pietätsempfinden soll die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden. Sie ist auch nach § 168 Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt. Eine Umbettung ist daher nur in besonderen Fällen möglich, wenn dringende öffentliche Gründe oder triftige private Gründe hierfür vorliegen.

Kontakt

  • Adresse:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Grünflächen und Friedhöfe
    Bliesstraße 10
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
  • Ansprechpartnerin:
    Heike Thudium
    Tel.: 0621/504-3321
    Fax: 0621/504-3779
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