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Teilungsgenehmigung

Soll ein Grundstück geteilt werden, das bebaut ist oder für dessen Bebauung eine Baugenehmigung erteilt wurde, so ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Liegt das zu teilende Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, ist unabhängig von einer eventuellen Bebauung eine Teilungsgenehmigung nach dem Baugesetzbuch erforderlich.

Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich wird ein sogenanntes "Negativattest" erteilt. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung oder des Negativattestes kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Bauaufsicht
    Rathausplatz 20
    67065 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Donnerstag: 8.30 bis 18 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Wolfgang Flockert
    Tel. 0621/504-2063
    Fax 0621/504-3796
    E-Mail Kontakt: Sigrun Sauerhöfer
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