Soll ein Grundstück geteilt werden, das bebaut ist oder für dessen Bebauung eine Baugenehmigung erteilt wurde, so ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Liegt das zu teilende Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, ist unabhängig von einer eventuellen Bebauung eine Teilungsgenehmigung nach dem Baugesetzbuch erforderlich.
Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich wird ein sogenanntes "Negativattest" erteilt. Erst nach Vorliegen der Teilungsgenehmigung oder des Negativattestes kann die Umschreibung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch erfolgen.
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