Logo der STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
*
Illustration Rathaus
*
*
* * *
* Logo Rhein-Neckar-Dreieck *
* * *
*
*
*
*
*
*

Urkunden

Geburtsurkunde - Eheurkunde (Familienbuchabschrift) -Lebenspartnerschaftsurkunde - Sterbeurkunde - Beglaubigte Registerausdrucke

Wir können Ihnen die vorgenannten Urkunden ausstellen - vorausgesetzt, dass das jeweilige Original-Personenstandsbuch hier geführt wird.

Urkundenarten

Geburtsurkunde

Für die meisten Zwecke ist eine Geburtsurkunde ausreichend. Sie zeigt nur den aktuellen Stand des Geburtseintrages einer Person. Für die Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen (internationalem) Vordruck ausgestellt werden.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird hauptsächlich nur für Eheschließungszwecke benötigt oder dann, wenn auch frühere Änderungen des Geburtseintrages ersichtlich sein müssen.

Alle diese Urkunden werden vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.

Eheurkunde

Eheurkunden werden aus dem am Heiratsort geführten Eheregister ausgestellt. Sie enthalten in der Regel auch Angaben über die Namensführung der Ehegatten und gegebenenfalls Angaben über die Auflösung der Ehe.

Für die verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausgestellt werden.

Das Familienbuch (nicht: Stammbuch) gibt es seit dem 1. Januar 2009 in seiner früheren Form nicht mehr. Die Familienbücher werden als Eheregister weiter geführt. Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch werden nur noch in bestimmten Ausnahmefällen ausgestellt.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunden können Sie bei uns erhalten, wenn die Lebenspartnerschaft bei unserer Stadtverwaltung beziehungsweise bei unserem Standesamt begründet wurde.

Sterbeurkunde

Wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt, auf Wunsch auch auf mehrsprachigem Vordruck.

Anforderung von Urkunden

Urkunden dürfen nach § 62 des Personenstandsgesetzes nur für folgende Personen bzw. Institutionen erstellt werden:

  • für die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht oder deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.) oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.)
  • für Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
  • Geburtsurkunden oder Sterbeurkunden von Geschwistern können ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt
  • für andere Personen nur, wenn sie ein rechtliches Interesse (zum Beispiel Beitreibung einer Forderung) glaubhaft machen oder eine Vollmacht einer berechtigten Person besitzen. Geeignete Nachweise (zum Beispiel Vollmachten, Vollstreckungsbescheide, Anforderungsschreiben einer Behörde) sind vorzulegen
  • in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei einem adoptierten Kind) gelten besondere Bestimmungen

Die Urkunden können persönlich beim Standesamt abgeholt werden.
Die vorsprechende Person muss sich ausweisen können.

Die Urkunden können auch schriftlich angefordert werden.

Gebühren:

  • Deutsche Personenstandsurkunden: 10 Euro
  • Mehrsprachige Urkunden: 10 Euro
  • Beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke aus den Registern: 10 Euro

Die genannten Preise gelten für die erste Urkunde; jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet die Hälfte.

Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Das Anforderungsschreiben der Behörde ist als Nachweis vorzulegen.

Zweckmäßigerweise sollten die Gebühren dem Schreiben in Form von Bargeld oder eines Verrechnungsschecks beigelegt werden, alternativ auch Briefmarken in kleinen Werten. Andernfalls - auch bei Anforderung per Fax oder E-Mail - werden die Gebühren per Rechnung angefordert. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.

Archivgut:

Für die Fortführung der Personenstandsregister beim Standesamt gelten folgende Fristen:

  • Geburten: 110 Jahre
  • Eheschließungen/Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
  • Sterbefälle: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Fristen werden die Bücher an das Stadtarchiv Ludwigshafen am Rhein, Rottstr. 17, 67061 Ludwigshafen am Rhein (Tel. 0621/504-2047) abgegeben. Registerabschriften und Auskünfte werden dann nur noch von dieser Stelle erstellt. Es gelten archivrechtliche Vorschriften und Gebühren.

Formular:

Kontakt

  • Anschrift:
    Bei schriftlicher Urkundenbeantragung
    Standesamt Ludwigshafen am Rhein
    Postfach 21 12 25
    67012 Ludwigshafen
    Bei persönlicher Abholung
    Standesamt Ludwigshafen am Rhein
    Rathausplatz 20
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Ansprechpartner:
    Rosemarie Hoffmann
    Tel. 0621/504-2434
    E-Mail Kontakt: Rosemarie Hoffmann
    Ingrid Burkhard
    Tel. 0621/504-2449
    E-Mail Kontakt: Ingrid Burkhard
    Elke Leibach
    Tel. 0621/504-2454
    Fax 0621/504-3472

 

Logo Acrobat Reader

*
*
*
* bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at twitter.netbookmark at linksilo.combookmark at studivz.netbookmark at myspace.combookmark at google.combookmark at stumbleupon.com
*
Druckversion Zur Startseite Eine Seite zurück springen nach oben zum Seitenanfang Zum Inhaltsverzeichnis *
*
*