Geburtsurkunde - Eheurkunde (Familienbuchabschrift) -Lebenspartnerschaftsurkunde - Sterbeurkunde - Beglaubigte Registerausdrucke
Wir können Ihnen die vorgenannten Urkunden ausstellen - vorausgesetzt, dass das jeweilige Original-Personenstandsbuch hier geführt wird.
Geburtsurkunde
Für die meisten Zwecke ist eine Geburtsurkunde ausreichend. Sie zeigt nur den aktuellen Stand des Geburtseintrages einer Person. Für die Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen (internationalem) Vordruck ausgestellt werden.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird hauptsächlich nur für Eheschließungszwecke benötigt oder dann, wenn auch frühere Änderungen des Geburtseintrages ersichtlich sein müssen.
Alle diese Urkunden werden vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt.
Eheurkunde
Eheurkunden werden aus dem am Heiratsort geführten Eheregister ausgestellt. Sie enthalten in der Regel auch Angaben über die Namensführung der Ehegatten und gegebenenfalls Angaben über die Auflösung der Ehe.
Für die verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausgestellt werden.
Das Familienbuch (nicht: Stammbuch) gibt es seit dem 1. Januar 2009 in seiner früheren Form nicht mehr. Die Familienbücher werden als Eheregister weiter geführt. Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch werden nur noch in bestimmten Ausnahmefällen ausgestellt.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunden können Sie bei uns erhalten, wenn die Lebenspartnerschaft bei unserer Stadtverwaltung beziehungsweise bei unserem Standesamt begründet wurde.
Sterbeurkunde
Wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt, auf Wunsch auch auf mehrsprachigem Vordruck.
Urkunden dürfen nach § 62 des Personenstandsgesetzes nur für folgende Personen bzw. Institutionen erstellt werden: - für die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht oder deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.) oder Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.)
- für Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- Geburtsurkunden oder Sterbeurkunden von Geschwistern können ausgestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt
- für andere Personen nur, wenn sie ein rechtliches Interesse (zum Beispiel Beitreibung einer Forderung) glaubhaft machen oder eine Vollmacht einer berechtigten Person besitzen. Geeignete Nachweise (zum Beispiel Vollmachten, Vollstreckungsbescheide, Anforderungsschreiben einer Behörde) sind vorzulegen
- in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei einem adoptierten Kind) gelten besondere Bestimmungen
Die Urkunden können persönlich beim Standesamt abgeholt werden. Die vorsprechende Person muss sich ausweisen können.
Die Urkunden können auch schriftlich angefordert werden.
- Deutsche Personenstandsurkunden: 10 Euro
- Mehrsprachige Urkunden: 10 Euro
- Beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke aus den Registern: 10 Euro
Die genannten Preise gelten für die erste Urkunde; jede weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde kostet die Hälfte.
Gebührenfrei sind Urkunden unter anderem für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Das Anforderungsschreiben der Behörde ist als Nachweis vorzulegen.
Zweckmäßigerweise sollten die Gebühren dem Schreiben in Form von Bargeld oder eines Verrechnungsschecks beigelegt werden, alternativ auch Briefmarken in kleinen Werten. Andernfalls - auch bei Anforderung per Fax oder E-Mail - werden die Gebühren per Rechnung angefordert. Ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich.
Archivgut:
Für die Fortführung der Personenstandsregister beim Standesamt gelten folgende Fristen: - Geburten: 110 Jahre
- Eheschließungen/Lebenspartnerschaften: 80 Jahre
- Sterbefälle: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Bücher an das Stadtarchiv Ludwigshafen am Rhein, Rottstr. 17, 67061 Ludwigshafen am Rhein (Tel. 0621/504-2047) abgegeben. Registerabschriften und Auskünfte werden dann nur noch von dieser Stelle erstellt. Es gelten archivrechtliche Vorschriften und Gebühren.
- Anschrift:
Bei schriftlicher Urkundenbeantragung Standesamt Ludwigshafen am Rhein Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen Bei persönlicher Abholung Standesamt Ludwigshafen am Rhein Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr - Ansprechpartner:
Rosemarie Hoffmann Tel. 0621/504-2434 E-Mail Kontakt: Rosemarie Hoffmann Ingrid Burkhard Tel. 0621/504-2449 E-Mail Kontakt: Ingrid Burkhard Elke Leibach Tel. 0621/504-2454 Fax 0621/504-3472
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