Der Bereich Öffentliche Ordnung ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Ludwigshafen am Rhein zentrale Anlaufstelle, Koordinierungsstelle und entscheidende Stelle für folgende Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen: - Durchführung eines Straßenfestes
- Aufstellung eines Festzeltes
- Straßenumzüge (zum Beispiel Kerweumzug)
- Radsportliche Veranstaltungen auf Zeit
Als Antragsteller kommen Vereine, Arbeitsgemeinschaften, Gewerbeinitiativen, Parteien und ähnliche Gruppierungen in Betracht. Die Erlaubniserteilung an Privatpersonen ist im Hinblick auf das öffentliche Interesse nicht möglich.
Sofern es zu einer Erlaubniserteilung kommt, kann der Antragsteller der Erlaubnis alle weiteren wichtige Schritte entnehmen, zum Beispiel: Abholung der Absperrschilder, Ansprechpartner für den Abnahmetermin der Beschilderung und den einzuhaltenden Nebenbestimmungen.
Die Erlaubnis wird unter Beachtung von Nebenbestimmungen, wie Bedingungen (eine Nichtbeachtung hat die Ungültigkeit der Erlaubnis zur Folge), Auflagen, Befristungen und des Widerrufes erteilt.
Diese Nebenbestimmungen sind genauestens einzuhalten, da die Folge der Nichtbeachtung die Einstellung der Veranstaltung, die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und die nicht mehr Neuerteilung einer Erlaubnis zur Folge haben kann.
Sofern Speisen und Getränke zum Verkauf angeboten werden, ist ein Antrag auf Gestattung nach dem Gasstättengesetz zu beantragen. Sofern Musikdarbietungen vorgesehen sind, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Umwelt, Tel. 0621-504/2401 in Verbindung.
Der Bereich informiert, je nach Größe der Veranstaltung, die Polizei, die Verkehrsbetriebe, den Busverkehr, den Bereich Straßenverkehr, die Feuerwehr, den Bereich Bauaufsicht, die Wirtschaftsbetriebe Ludwigshafen (WBL), Bereiche Entsorgung und Verkehrstechnik sowie Stadtentwässerung und Straßenunterhalt und andere Verwaltungen über die geplante Veranstaltung.
Der Antrag ist spätestens 2 Monate vor der geplanten Veranstaltung bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein,
- Lageplan (kopierfähig), aus dem hervorgeht wo welche Aktivitäten stattfinden und von wem sie durchgeführt werden (DIN A4)Bei Erstanträgen, Einverständniserklärung der betroffenen Anwohner und GewerbetreibendenAusgefüllte Erklärung des Veranstalters über ErsatzansprücheAusgefüllte Erklärung des Veranstalters zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung zusätzlich bei UmzügenLückenloser Streckenplan-kopierfähig- (nur bei Umzügen oder Radrennen)
Eine ordnungsgemäße Bearbeitung, Überprüfung und Koordinierung des Antrages ist nur bei rechtzeitiger Beantragung, vollständig ausgefüllten Anträgen und den erforderlichen Unterlagen möglich.
Sofern es zu einer Erlaubniserteilung kommt, hat das Land Rheinland-Pfalz folgende Gebührenrahmen - 10,20 Euro bis 767,00 Euro
- bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand:
767,00 Euro bis 2.301,00 Euro
Wie hoch Ihre individuelle Gebühr ist, teilt Ihnen der Bereich Öffentliche Ordnungt gerne mit. Bedenken Sie, dass für eine Veranstaltung auf der Straße noch Ausgaben für Strom, Wasser, Absperrschilder, Zeltmieten, etc. anfallen.
Ist die Erteilung der Erlaubnis nicht möglich oder haben Sie Ihren Antrag zurückgenommen, muss mit einer ermäßigten Verwaltungsgebühr gerechnet werden.
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Öffentliche Ordnung Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8 bis 12 Uhr Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr - Ansprechpartner:
Peter Sebastian Tel. 0621/504-2984 Fax 0621/504-3932 E-Mail Kontakt: Peter Sebastian
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