Für das Aufstellen von Verkaufsständen in den Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen ist eine Genehmigung des Bereichs Tiefbau erforderlich. Für das Aufstellen von Verkaufsständen außerhalb von Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen ist der Bereich Öffentliche Ordnung zuständig.
Besonderheiten:
Bei Neubeantragung ist die Reisegewerbekarte beziehungsweise eine Kopie dieser vorzulegen. Es ist schriftlich der Zeitraum der Standaufstellung mitzuteilen. Zusätzlich sind Lichtbildaufnahmen des Verkaufsstandes vorzulegen. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist auf einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal einer Woche beschränkt.
Gebühren:
Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung (Link)
- Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Tiefbau Wattstraße 109a 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr In begründeten Einzelfällen können auch außerhalb dieser Zeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden. - Ansprechpartnerin:
Silke Flöser Tel. 0621/504-3305 Fax 0621/504-3290 E-Mail Kontakt: Joachim Maurer
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