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Vergnügungssteuer

Der Vergnügungsteuer unterliegen die im Ludwigshafener Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden spezielle Filmvorführungen sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt besteuert.

Die Steuerhöhe wird bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis und bei sonstigen Unterhaltungsgeräten mittels Pauschbeträgen nach der Anzahl der aufgestellten Geräte berechnet. Zusätzlich wird nach Standort der Geräte wie etwa in Spielhallen oder an sonstigen Standorten, zum Beispiel Gaststätten, unterschieden.

Bei anderen Vergnügungen dienen als Steuermaßstab vielfach Pauschbeträge, die nach bestimmten Merkmalen ermittelt werden, zum Beispiel der Raumgröße.

Weiterführende Informationen:

Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ludwigshafen finden Sie im Ortsrecht. 

Formular:

Kontakt

  • Adresse:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Finanzen
    Rathausplatz 20
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
    Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
    und nach Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Stefan Hartfiel
    Tel. 0621/504-2330
    Fax 0621/504-3331
    E-Mail Kontakt: Stefan Hartfiel
    Robert Heinrich
    Tel. 0621/504-2326
    Fax 0621/504-3331
    E-Mail Kontakt: Robert Heinrich
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Weiterführende Links

Interne Links:

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