Logo der STADT LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
*
Illustration Rathaus
*
*
* * *
* Logo Rhein-Neckar-Dreieck *
* * *
*
*
*
*
*
*

Wehrerfassungen

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).

Die Erfassung wird bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt (§ 15 Abs. 6 WPflG). Dazu werden entsprechende Schreiben "Erfassung von Wehrpflichtigen" versendet. Die zukünftig wehrpflichtigen Personen werden darin gebeten zu prüfen, ob die persönlichen Daten korrekt sind, und bei falschen Angaben sich unverzüglich (innerhalb von 10 Tagen) mit der Meldebehörde in Verbindung zu setzen.

Dieses Schreiben entscheidet noch nicht, ob jemand zur Wehrpflicht herangezogen wird, sondern dient lediglich der Erfassung der Daten.

Etwa drei Monate nach Zusendung des Erfassungsschreibens erhalten die zukünftig wehrpflichtigen Personen vom Kreiswehrersatzamt Mannheim ein neues Schreiben mit einem Fragebogen. In diesem Fragebogen können Verhinderungsgründe (z.B. Ausbildung, Studium, körperliche Gebrechen/ Beeinträchtigungen) eingetragen werden. Diesen dann bitte dem Kreiswehrersatzamt Mannheim zusenden, nicht der Meldebehörde.

Eine vorzeitige Erfassung (d.h. vor Vollendung des 17. Lebensjahres) ist möglich. Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde.

Gebühr:

  • Verwaltungsgebühren fallen nicht an.

Kontakt

*
*
*
* bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at twitter.netbookmark at linksilo.combookmark at studivz.netbookmark at myspace.combookmark at google.combookmark at stumbleupon.com
*
Druckversion Zur Startseite Eine Seite zurück springen nach oben zum Seitenanfang Zum Inhaltsverzeichnis *
*
*