Für das Aufstellen von Warenauslagen in den Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen ist eine Genehmigung des Bereichs Tiefbau erforderlich. Für das Aufstellen von Verkaufsständen außerhalb von Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen ist der Bereich Öffentliche Ordnung zuständig.
Besonderheiten:
Bei Neubeantragung ist ein Plan der gewünschten Fläche sowie Lichtbildaufnahmen der Warenauslagen vorzulegen. Die Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis ist auf maximal ein Jahr beschränkt..
Gebühren:
- Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Tiefbau Wattstraße 109a 67065 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr In begründeten Einzelfällen können auch außerhalb dieser Zeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden. - Ansprechpartnerin:
Silke Flöser Tel. 0621/504-3305 Fax 0621/504-3290 E-Mail Kontakt: Joachim Maurer
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