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Waffenrecht

Ein besonderes und wichtiges Aufgabengebiet im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung, bearbeitet die Waffenstelle in der Abteilung Ordnung des Bereiches Öffentliche Ordnung.

Die Waffenstelle ist unter anderem für folgende Sachbearbeitungen zuständig:

  • Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen
  • Waffenbesitzkarte für Erben
  • Waffenbesitzkarte für Waffensammler und Waffensachverständige
  • Waffenschein zum Führen von Waffen
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Schießerlaubnis
  • Überprüfung von Schießständen
  • Erwerb und Veräußerung von Waffen
  • Kleiner Waffenschein
  • Fahndung nach Waffen
  • Erbfälle
  • Regelüberprüfungen
  • Ordnungswidrigkeiten

Rechtsgrundlagen:

Gebühren:

Die Gebühren der einzelnen Erlaubnisse und Vorgänge sind unterschiedlich. Die für Ihren persönlichen Fall konkret anfallenden Kosten werden Ihnen auf Anfrage gerne genannt.

Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein -Bereich Öffentliche Ordnung- ist zuständig für die Erteilung von Waffenbesitzkarten für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein haben.

Allgemeines:

Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein Antrag zu stellen. Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind lediglich Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2 - Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben, jedoch nicht geführt werden (siehe unten, Info Kleiner Waffenschein).

Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit,
  • (u.a. körperliche und geistige) Persönliche Eignung
  • Sachkunde,
  • Bedürfnis (Bei Erben werden derzeit kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis gefordert)
  • Mindestalter
  • Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch die Dienststelle überprüft. Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen.  

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis

Kleiner Waffenschein

Hinweis:

Diese Informationen können nur einen groben Überblick über zentrale Themen des Waffenrechts geben und sind keinesfalls erschöpfend.

Informieren Sie sich deshalb in jedem Fall bei dem zuständigen Sachbearbeiter.

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
    Bereich Öffentliche Ordnung
    Abteilung Ordnung
    -Waffenwesen-
    Bismarckstr. 29
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
    8 bis 12 Uhr
    zusätzlich Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
    Mittwochs geschlossen
  • Ansprechpartner für Punkte 1 bis 8:
    Dieter Scheffel
    Tel. 0621/504-2985
    Fax 0621/504-3932
    E-Mail Kontakt: Dieter Scheffel
  • Ansprechpartner für Punkte 9 bis 13:
    Herr Stefan Maas
    Tel. 0621/504-2156
    Fax 0621/504-3932
    E-Mail Kontakt: Stefan Maas
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