Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit von stehenden und fließenden Oberflächengewässern sowie des Grundwassers zu verändern.
Dienstleistungen:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde beraten über Genehmigungs- und Anzeigepflicht sowie Auflagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, beispielsweise wenn es um Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Heizöltanks und Tanküberwachung nach VAwS geht.
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Umwelt Bismarckstraße 29 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung - Ansprechpartner:
Unter Wasserbehörde Tel. 0621/504-3335 oder 3753 oder 2391 Fax 0621/504-2098 E-Mail Kontakt: Umwelt
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