Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die an seinem Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden:
- Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen.
- Glätte ist sofort mit abstumpfenden Mitteln (Granulat, Sand, Splitt) abzustreuen.
- Die Verwendung von Auftausalzen ist verboten! Es schadet der Umwelt. Nur in äußersten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Eisregen und dann bei Treppen-, Gefäll- und Steigungsstrecken) kann Salz zur Sicherung eingesetzt werden.
- Mindestens einen ca. 1,50 Meter breiten Gehstreifen sollten Sie zum sicheren Gehen freihalten.
- Schneit es weiter, bleibt es trotzdem glatt, bitte vergessen Sie die Nachsorge nicht.
- Haben Sie eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auf "Ihrem" Gehweg? Bitte räumen oder streuen Sie zumindest an einer Stelle die gesamte Gehwegsbreite, so dass ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist.
- Bitte beachten Sie, dass Schnee nicht auf Fahrbahnen und/oder Radwege geschoben werden darf. Auch Sinkkästen müssen frei bleiben.
- Häufen Sie Schnee am Gehwegrand an.
- Wann ist zu räumen und zu streuen?
Zu verkehrsüblichen Zeiten, also werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 bis 21 Uhr.