Wohngeld wird gewährt, damit einkommensschwächere Haushalte die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Die Leistung wird in Form von Mietzuschuss für Mieterhaushalte und in Form von Lastenzuschuss an selbstnutzende Wohneigentümer gezahlt. Die Höhe des zu gewährenden Wohngeldes ist unter anderem abhängig von dem Familieneinkommen, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Haushaltsgröße.
Besonderheit: ALG II sowie Sozialleistungen nach 3. und 4. Kapitel des SGB XII und Wohngeld können nicht nebeneinander bezogen werden. Je nach Fall wird die für den Antragsteller/die Antragstellerin günstigere Leistung gewährt. Bei Auszubildenden ist zuerst die Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erforderlich.
Anträge sind erhältlich bei den Bürgerdiensten und bei der Wohngeldstelle.
Formulare:
Formulare zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Finanzen Rheinland-Pfalz unter der Rubrik Service, Vordrucke: http://www.fm.rlp.de
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Soziales und Wohnen Europaplatz 1 67063 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr - Ansprechpartner:
Wohngeldstelle Tel. 0621/504-2929 Fax 0621/504-3550 E-Mail Kontakt: Wohngeldstelle
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