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Ab 2012 wird für eine Zweitwohnung im Ludwigshafener Stadtgebiet eine Zweitwohnungsteuer erhoben. Zweitwohnungen sind Wohnungen, die Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dienen, insbesondere zur Erholung, Berufsausübung und Ausbildung. Die Steuerhöhe beträgt 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind alle Personen unter 18 Jahren.
Weiterführende Informationen
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer finden Sie im Ortsrecht unter dem Punkt "Finanzen und Steuern".
Formular
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Finanzen Abteilung Steuerverwaltung Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen - Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung - Ansprechpartner:
Katrin Lichtmannegger Tel. 0621/504-2345 Fax 0621/504-3331 E-Mail Kontakt: Katrin Lichtmannegger
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