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Zweitwohnungsteuer

Ab 2012 wird für eine Zweitwohnung im Ludwigshafener Stadtgebiet eine Zweitwohnungsteuer erhoben. Zweitwohnungen sind Wohnungen, die Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs dienen, insbesondere zur Erholung, Berufsausübung und Ausbildung. Die Steuerhöhe beträgt 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind alle Personen unter 18 Jahren.

Weiterführende Informationen

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer finden Sie im Ortsrecht unter dem Punkt "Finanzen und Steuern".

Formular

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
    Bereich Finanzen
    Abteilung Steuerverwaltung
    Rathausplatz 20
    67059 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
    zusätzlich Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
    und nach Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Katrin Lichtmannegger
    Tel. 0621/504-2345
    Fax 0621/504-3331
    E-Mail Kontakt: Katrin Lichtmannegger
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Weiterführende Links

Interne Links:

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