Sind Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), Kindergeldzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung, können Sie einen Antrag auf einen Zuschuss pro Mittagessen in Höhe von 0,80 Euro erhalten. Antrag auf Bezuschussung des Kostgeldes in Kindergärten, Krippen und Horten (146 KB)