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Allgemeine Informationen

Familienerholung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Familien bei der Finanzierung eines Urlaubs mit der ganzen Familie; es werden einkommensabhängige Zuschüsse für gemeinsame Ferien in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen oder geeigneten Winzer- und Bauernhöfen gezahlt.

Neben dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Postfach 2964, 55019 Mainz, erteilen u. a. auch Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) Auskunft.

Kontakt:
Caritaswerk Ludwigshafen
Kaiser-Wilhelm-Straße 41
Tel. 0621/5980228

Diakonisches Werk Pfalz
Falkenstraße 19
Tel. 0621/52044 14

Das Faltblatt "Familienerholung" kann beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz angefordert werden.

Haushaltshilfe und Mütter-/Väter-Kind-Kuren

Die Gewährung von Haushaltshilfen sowie von Mütter- / Väter-Kind-Kuren sind grundsätzlich Leistungen der Krankenkassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Voraussetzungen der Kostenübernahme. Auskünfte erteilen auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Deutsches Rotes Kreuz und das Deutsche Müttergenesungswerk.

Elterliche Sorge, Elternbriefe, Unterhalt

Beistandschaft

Der Beistand unterstützt kostenlos allein sorgeberechtigte Elternteile bei der Vaterschaftsfeststellung und / oder der Geltendmachung sowie der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann in dieser Hinsicht der Elternteil unterstützt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass der Elternteil, der das Kind betreut, – ausgenommen im gerichtlichen Verfahren – gleichberechtigt neben dem Beistand steht und auch selbst Vereinbarungen mit dem anderen Elternteil treffen kann. Die Einrichtung und Beendigung einer Beistandschaft kann jederzeit schriftlich bei dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des betreuenden Elternteils zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Elterliche Sorge

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge gemeinsam in Sorgeerklärungen beurkunden lassen. Diese können von
einem Notar oder dem Jugendamt vorgenommen werden, wenn über die elterliche Sorge bisher keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Die gemeinsame elterliche Sorge kann ausschließlich durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

Kontakt:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Jugendamt – Kindesunterhalt
Westendstraße 17
Tel. 0621/504-2836
E-Mail Kontakt: Jugendamt Ludwigshafen

Unterhaltsvorschussleistungen

Wenn die Unterhaltszahlungen eines Elternteils ausbleiben, kommen manche Familien in finanzielle Schwierigkeiten. Hier hilft das Unterhaltsvorschussgesetz.

Danach kann ein Kind Leistungen beanspruchen, wenn es das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist und von dem anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt erhält.

Die Unterhaltsvorschussleistungen werden längstens für die Dauer von 72 Monaten gezahlt. Sie werden spätestens dann eingestellt, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat und zwar auch dann, wenn die Leistungsdauer von 72 Monaten noch nicht erfüllt ist.

Kontakt:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Jugendamt – Unterhaltsvorschuss
Westendstraße 17
Tel. 0621/504-2836
E-Mail Kontakt: Jugendamt Ludwigshafen

Elternbriefe

Elternbriefe geben wichtige Anregungen zur Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr. Die drei ersten Elternbriefe wurden
dem Antrag auf Elterngeld beigefügt; alle weiteren sind auf Nachfrage gegen Entgelt beim Deutschen Kinderschutzbund, Hemshofstraße 23 (ab Januar
2012: Bahnhofstraße 83), erhältlich.

Gesundheit

Gesundheitsfürsorge

Die Früherkennungs-Untersuchungen (U1 bis J1) sichern die gesunde, altersgemäße Entwicklung der Kinder. Bei Neugeborenen werden die U1 und U2 oft im Krankenhaus vorgenommen. Alle weiteren Untersuchungen erfolgen durch Kinder- und Jugendärzte. Weitere Auskünfte gibt es bei Ärzten, Krankenkassen und dem Gesundheitsamt.

Vorsorgeuntersuchungen:
U1: bei der Geburt
U2: 3. – 10. Lebenstag
U3: 4. – 6. Lebenswoche
U4: 3. – 4. Monat
U5: 6. – 7. Monat
U6: 10. – 12. Monat
U7: 21. – 24. Monat
U7a: 34. – 36. Monat
U8: 43. – 48. Monat
U9: 60. – 64. Monat
J 1: 13. – 14. Lebensjahr

Frühförderung

Für Eltern, deren Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet oder behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, stehen Frühförder- und Beratungsstellen, Sozialpädiatrische Zentren sowie Gesundheitsämter als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie übernehmen wichtige medizinischtherapeutische, pädagogische und soziale Versorgungsaufgaben. Dazu zählen neben der Untersuchung zur Früherkennung auch die entsprechende Beratung, Behandlung, Förderung und Betreuung.

Kontakt:
Kinderzentrum Ludwigshafen
Karl-Lochner-Straße 8
Tel. 0621/6 70 05-0

Hausfrühförderung
Lebenshilfe Ludwigshafen e.V.
Rheinhorststraße 38
Tel. 0621/671 23-20
E-Mail Kontakt: Chris Gross Lebenshilfe Ludwigshafen e.V.

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Weiterführende Links

Externe Links

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