Beistandschaft
Der Beistand unterstützt kostenlos allein sorgeberechtigte Elternteile bei der Vaterschaftsfeststellung und / oder der Geltendmachung sowie der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann in dieser Hinsicht der Elternteil unterstützt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Dies bedeutet, dass der Elternteil, der das Kind betreut, – ausgenommen im gerichtlichen Verfahren – gleichberechtigt neben dem Beistand steht und auch selbst Vereinbarungen mit dem anderen Elternteil treffen kann. Die Einrichtung und Beendigung einer Beistandschaft kann jederzeit schriftlich bei dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des betreuenden Elternteils zuständigen Jugendamt beantragt werden.
Elterliche Sorge
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge gemeinsam in Sorgeerklärungen beurkunden lassen. Diese können von
einem Notar oder dem Jugendamt vorgenommen werden, wenn über die elterliche Sorge bisher keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Die gemeinsame elterliche Sorge kann ausschließlich durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
Kontakt:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Jugendamt – Kindesunterhalt
Westendstraße 17
Tel. 0621/504-2836
E-Mail Kontakt: Jugendamt Ludwigshafen
Unterhaltsvorschussleistungen
Wenn die Unterhaltszahlungen eines Elternteils ausbleiben, kommen manche Familien in finanzielle Schwierigkeiten. Hier hilft das Unterhaltsvorschussgesetz.
Danach kann ein Kind Leistungen beanspruchen, wenn es das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist und von dem anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt erhält.
Die Unterhaltsvorschussleistungen werden längstens für die Dauer von 72 Monaten gezahlt. Sie werden spätestens dann eingestellt, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet hat und zwar auch dann, wenn die Leistungsdauer von 72 Monaten noch nicht erfüllt ist.
Kontakt:
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Jugendamt – Unterhaltsvorschuss
Westendstraße 17
Tel. 0621/504-2836
E-Mail Kontakt: Jugendamt Ludwigshafen
Elternbriefe
Elternbriefe geben wichtige Anregungen zur Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr. Die drei ersten Elternbriefe wurden
dem Antrag auf Elterngeld beigefügt; alle weiteren sind auf Nachfrage gegen Entgelt beim Deutschen Kinderschutzbund, Hemshofstraße 23 (ab Januar
2012: Bahnhofstraße 83), erhältlich.