Ein Ziel des Fachdienstes beim LuZiE ist die Bereitstellung und fachlich qualifizierte Betreuung von Familien, die sich dazu bereit erklären, Kinder bis zum Alter von sechs Jahren aus Not- und Krisensituationen beziehungsweise im Rahmen von Inobhutnahmen und Eilunterbringungen bei sich zu betreuen. Dazu wurde ein eigenes Konzept entwickelt und im Rahmen einer entsprechenden Entgelt- und Leistungsvereinbarung mit dem Jugendamt abgestimmt. Hier wird auf die eigene Darstellung verzichtet, bei Interesse kann dieses Konzept extra angefordert werden.
Hier handelt es sich um Pflegeverhältnisse, die von Beginn an befristet angelegt sind. Dies ist auch der Wunsch aller Beteiligten. In solch befristeten Pflegeverhältnissen können Kinder und Jugendliche betreut werden, deren Eltern aufgrund bestimmter Umstände im Moment nicht in der Lage sind, die Verantwortung zu übernehmen, zum Beispiel wegen stationärer Therapien, Kuren oder Krankenhausaufenthalten. Die Pflegeverhältnisse sind von Beginn an als Überbrückung vorgesehen, dies ist mit allen Beteiligten so abgestimmt und vereinbart.
Hier handelt es sich um Pflegeverhältnisse, deren Dauer nicht absehbar ist. Ziel der Hilfe zur Erziehung ist grundsätzlich in erster Linie die Entwicklung, Förderung und (Wieder-)Herstellung der elterlichen Kompetenz der Herkunftsfamilie, um die Versorgung und Erziehung selbst übernehmen zu können. Im Rahmen der Hilfeplanung ist dazu die vorübergehende Fremdbetreuung der Kinder oder Jugendlichen notwendig. Die bei den Eltern zu erreichenden Ziele und damit verbundenen Zeiträume sind im Hilfeplan klar vereinbart. Es ist abgestimmt, wer mit welchen Maßnahmen zur Zielerreichung beiträgt. Gelingt es nicht, diese Ziele in einem angemessenem Zeitraum zu erreichen, ist in den entsprechenden Gremien eine Entscheidung über den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen auf Dauer zu treffen. In Ludwigshafen entscheidet darüber die Regionale Fachkonferenz, in der das Jugendamt, der Pflegekinderdienst und weitere Fachdienste vertreten sind.
Bei offenen Pflegeverhältnissen ist eine besonders sorgfältige Absprache und Abstimmung zwischen allen Beteiligten im Hilfeplanverfahren notwendig. Offene Pflegeverhältnisse können und sollen nach entsprechenden Zeiträumen, abhängig auch vom Alter des Kindes und seiner Integration in die Pflegefamilie, in Dauerpflegeverhältnisse umgewandelt werden, sofern keine Möglichkeit zur Rückkehr in die eigene Familie besteht.
Dies sind Pflegeverhältnisse, bei denen zwischen allen Beteiligten klar ist, dass ein Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Pflegefamilie bis zu seiner Verselbständigung wahrscheinlich ist. Dies kann sich aus der Situation der Herkunftsfamilie ableiten, kann aber auch in der Situation des Kindes oder des Jugendlichen begründet sein. Gewachsene Bindungen, verlässliche Beziehungen und das Ziel der Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit und des Hineinwachsens in unsere Gesellschaft mit ihren eigenen Leistungsanforderungen können für solche Entscheidungen ausschlaggebend sein.
Es ist erklärtes Ziel des Pflegekinderdienstes, soweit als möglich Verwandte in ihrer ureigenen Aufgabe zu unterstützen, Kinder aus der Familie zu erziehen und zu betreuen, wenn die leiblichen Eltern ausgefallen sind. Sind die fachlichen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegeben, wird die Betreuung und Erziehung von Kindern bei ihren Verwandten bevorzugt unterstützt.
Erziehungsstellen oder sozialpädagogische Sonderpflegestellen sind Familien, bei denen zumindest ein Elternteil über eine pädagogische Ausbildung verfügt und für die die gleichen Standards gelten, wie bei den stationären Formen der Hilfe zur Erziehung. Betreut werden hier Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Bedingungen in der Herkunftsfamilie oder aufgrund ihrer persönlichen Situation der professionellen Begleitung bedürfen. Erziehungsstellen gibt es seit 1995 beim LuZiE. Es gibt ein eigenes Konzept mit Standards, die sich an den Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz für Sonderpflegestellen/Erziehungsstellen ausrichten.
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