Behindertengerechte Umwelt
Gleichstellung
Das zum 1. Mai 2002 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen (BGG) regelt den öffentlich-rechtlichen Anspruch behinderter Menschen auf Gleichstellung und verfolgt insbesondere vier vorrangige Ziele:
- die Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr,
- die Gleichstellung behinderter Frauen,
- die Anerkennung der Gebärdensprache,
- die verbesserte Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen.
Baumaßnahmen
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche öffentliche und private Gebäude behindertengerecht gebaut bzw. umgebaut. Beispielsweise wurden in Ludwigshafen-Oggersheim behindertengerechte Wohneinheiten, darunter auch rollstuhlgerecht, erstellt.
In der Innenstadt, aber auch in den Vororten, wurden Randsteinabsenkungen durchgeführt, um Rollstuhlfahrern und erheblich Gehbehinderten das Überqueren der Straßen zu erleichtern.
In Ludwigshafen am Rhein bestehen zahlreiche Parkplätze für Behinderte. Anspruchsberechtigt sind Personen mit einer Sonderparkerlaubnis (erhältlich beim Bereich Straßenverkehr, Achtmorgenstraße).
Schwerbehindertenbeauftragter
Seit 1. Januar 2003 gibt es bei der Stadt einen Schwerbehindertenbeauftragten für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Aufgabe nimmt Norbert Breit wahr. Er fungiert als Kontaktstelle zum Landesbehindertenbeauftragten und ist behinderten Menschen und ihren Angehörigen in allen behindertenrelevanten Bereichen behilflich.
Informationen und Auskunft
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Büro der Oberbürgermeisterin
Norbert Breit
Rathausplatz 20
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504-2525
Fax: 0621/504-3071
E-Mail Kontakt: Norbert Breit
Parkerleichterungen
Die Stadt Ludwigshafen will Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, das Parken leichter machen. Die richtige Anlaufstelle für den Parkausweis für Schwerbehinderte oder für einen personengebundenen Parkplatz ist der Bereich Straßenverkehr.
In manchen Fällen ist ein persönliches Erscheinen unerlässlich, so etwa beim Parkausweis wegen der Passbildkontrolle und der Unterschrift. Hier empfiehlt sich die telefonische Anmeldung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Straßenverkehr kommen mobilitätseingeschränkten Personen gerne entgegen und bringen beispielsweise unterschriftsreife Dokumente direkt zum Fahrzeug.
Information und Auskunft
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Bereich Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
Tel. 0621/504-3750
Öffentlicher Personennahverkehr
Die RNV GmbH arbeitet ständig am Ausbau barrierefreier Haltestellen im gesamten RNV-Netz. Ebenso werden im Zuge der Modernisierung nur noch Fahrzeuge mit Niederflurtechnik beschafft. Die Kombinationvon Niederflurfahrzeugen und Hochbahnsteigen soll dabei gerade den mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder Rollstühlen den barrierefreien Zu- und Ausstieg in die Fahrzeuge erleichtern.
Der Haltestellenplan informiert hierzu über sämtliche Stadtbahnhaltestellen im Streckennetz der RNV, die mit erhöhten Bahnsteigen ausgestattet sind. Darüber hinaus finden Sie dort eine Auflistung der RNV-Bushaltestellen, die ebenfalls einen bequemen Ein- und Ausstieg ermöglichen, sowie Informationen über die auf den RNV-Linien verkehrenden niederflurigen Fahrzeuge.
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit:
Internet: www.rnv-online.de
Telefon: 0621/465 44 44
Fax: 0621/465 33 38.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RNV in den Kundenzentren stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung.
Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Ludwigshafen am Rhein (AGB LU)
Die Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft erarbeiten derzeit einen „Wegweiser für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“. In dem Wegweiser wird aufgelistet, welche Angebote im Gesundheitswesen,in Bildungseinrichtungen, in kulturellen Treffs, in gastronomischen Einrichtungen usw. barrierefrei genutzt werden können. Spezielle Piktogramme weisen darauf hin, ob der Zugang etwa für Rollstuhlfahrer voll geeignet, bedingt oder nicht geeignet ist.
Der Wegweiser wird ständig ergänzt und aktualisiert und ist im Internet abrufbar. Er ist mit der Website der Stadt Ludwigshafen am Rhein verlinkt und kann aufgerufen werden unter.
Informationen und Auskunft
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Stadtvermessung
Roland Stieber
Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504-3160
E-Mail Kontakt: Roland Stieber
oder
Alfred Jung:
Telefon: 06236/50 05 23
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen
Fachleute der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beraten Sie kostenfrei und firmenneutral zum Thema „Barrierefrei Bauen und Wohnen“. Sie geben Hilfestellung zu Ihren persönlichen Wohnproblemen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen. Beratung ist auch bei Ihnen zu Hause möglich.
Informationen und Auskunft
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/51 21 45
Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de