Gesetzliche Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Rechtsanspruch auf Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.
Rehabilitationsträger sind Institutionen, die Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation leisten. Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, behinderte Menschen über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und zu beraten.
Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden unterschieden in - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um - Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten
- Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufenden Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern.
Leistungen- Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln,
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
- Arznei- und Verbandmittel,
- Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- Hilfsmittel,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie.
Bestandteile der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Bestandteil der Leistungen sind auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, insbesondere - Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung,
- Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,
- mit Zustimmung der Leistungsberechtigten Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen,
- Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe-und Beratungsmöglichkeiten,
- Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen,
- Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
- Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
Rehabilitationsträger für Leistungen der medizinischen Rehabilitation - die gesetzlichen Krankenkassen,
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die Träger der Kriegsopferfürsorge,
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und
- die Trägern der Sozialhilfe.
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote.
Leistungen - Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich vermittlungsunterstützende Leistungen,
- Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
- individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung,
- berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss einschließen,
- berufliche Ausbildung, auch soweit die Leistungen in einem zeitlich nicht überwiegenden Abschnitt schulisch durchgeführt werden,
- Gründungszuschuss entsprechend § 57 des Sozialgesetzbuches III - Arbeitsförderung,
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten.
Bei der Auswahl der Leistungen werden Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird dabei die berufliche Eignung abgeklärt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt. Die Leistungen werden auch für Zeiten notwendiger Praktika erbracht.
Bestandteile der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die o. g. genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern und Krankheitsfolgen zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere - Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung,
- Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,
- mit Zustimmung der Leistungsberechtigten Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen,
- Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe-und Beratungsmöglichkeiten,
- Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz, unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen,
- Training lebenspraktischer Fähigkeiten,
- Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Beteiligung von Integrationsfachdiensten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung.
Übernahme der Kosten- der erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn für die Ausführung einer Leistung eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haus halts wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Erfolges der Teilhabe notwendig ist,
- der erforderlichen Kosten, die mit der Ausführung einer Leistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere für Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel, vermittlungsunterstützende Leistungen.
Weitere Leistungen- Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung,
- den Ausgleich unvermeidbaren Verdienstausfalls des behinderten Menschen oder einer erforderlichen Begleitperson wegen Fahrten der An- und Abreise zu einer Bildungsmaßnahme und zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber, einem Träger oder einer Einrichtung für behinderte Menschen durch die Rehabilitationsträger,
- die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen als Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes,
- Kosten für Hilfsmittel, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung, zur Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz erforderlich sind, es sei denn, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht oder solche Leistungen als medizinische Leistung erbracht werden können,
- Kosten technischer Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind und
- Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang.
Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter,
- den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung,
- den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung,
- den Trägern der Kriegsopferfürsorge,
- den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und
- den Trägern der Sozialhilfe.
3. Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben werden ergänzt durch: - Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe
- Beiträge und Beitragszuschüsse zu den Sozialversicherungen
- ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,
- ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung,
- Reisekosten,
- Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten.
Rehabilitationsträger dieser Leistungen- die gesetzlichen Krankenkassen,
- die Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter,
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und
- die Träger der Kriegsopferfürsorge
4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Leistungen nicht im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen erbracht werden.
Leistungen- heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
- Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
- Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
- Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht,
- Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten,
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben- Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen,
- Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen,
- die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die der Unterrichtung über das Zeitgeschehen oder über kulturelle Ereignisse dienen, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung anders eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht oder nur unzureichend möglich ist. Rehabilitationsträger der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Rehabilitationsträger- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
- die Träger der Kriegsopferfürsorge,
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- die Träger der Sozialhilfe
5. Adressen der Rehabilitationsträger
Gesetzliche Krankenkasse, in der der behinderte Mensch Mitglied ist. Internet: www.gkv-spitzenverband.de
Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Ludwigshafen Berliner Straße 23 a 67059 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 01801/555 111 Fax: 0621/5993-444 Internet: www.arbeitsagentur.de
Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen Kaiser-Wilhelm-Straße 52 67059 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621/591-330 Fax: 0621/59133-444 Internet: www.arbeitsagentur.de
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Gewerbliche Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, in der der behinderte Mensch Mitglied ist. Internet: www.dguv.de
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Reha-Fachberatung in der Auskunfts- und Beratungstelle Speyer Eichendorffstraße 4-6 67346 Speyer am Rhein Telefon: 06232/17-2118 Fax: 06232/17-122118 Internet: www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de
Träger der Kriegsopferfürsorge Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim am Rhein Telefon: 06132/787-32 08 Fax: 06132/787-11 22 Internet: www.mainz-bingen.de
Träger der öffentlichen Jugendhilfe Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Jugendamt Westendstraße 17 67059 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621/504-3051 Fax: 0621/504-2848 E-Mail Kontakt: Siegfried Böhn
Träger der Sozialhilfe Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Bereich Senioren Europaplatz 1 67063 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621/504-2789 Fax: 0621/504-2738 E-Mail Kontakt: Hans-Michael Eberle
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